Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 89. Band, (Jahrgang 1878)

60  Lorenz.
dass  wir  in  demselben  ein  Document  aus  dem  Anfang  des  12.
oder  aus  dem  Ende  des  11.  Jahrhunderts  zu  erblicken  haben.
So  lange  man  nicht  positive  und  beachtenswerthe  Gründe  gegen
dasselbe  beizubringen  im  Stande  ist,  muss  man  dasselbe  als
eine  Hauptquelle  unserer  Kenntniss  von  dem  alten  Wien  im
Auge  behalten,  und  man  muss  sich  wundern,  dass  es  nicht
eifriger  commentirt  wurde  als  bisher  geschehen  ist,  und  dass
die  für  die  rechtsgeschichtliche  Entwicklung  Wiens  wichtigen
Folgerungen  aus  dem  ältesten  Plan  bis  heute  noch  von  niemanden ­
  gezogen  worden  sind.
Der  ,älteste  Plan'  beweist,  wenn  er  echt  ist,  nichts  geringeres, ­
  als  dass  es  in  dem  alten  Orte  getheilte  Grundherrlichkeit
gab,  und  dass  sowohl  das  Bistlnim  Passau,  wie  auch  der  Markgraf ­
  in  Wien  Hofrecht  besassen.  Die  alte  Markgenossenschaft
war  mithin  aus  einer  gemischten  Bevölkerung  zusammengesetzt,
theils  aus  Kirchenleuten,  theils  aus  markgräflichen  Ministerialen.
Unter  dem  Schutze  des  alten  römischen  Castells  hatte  sich
ohne  Zweifel  auch  eine  Anzahl  von  freien  Leuten  erhalten,  die
innerhalb  der  Stadtmauern  eigenen  Grund  besassen  und  deren
Häuser  in  dem  ältesten  Plan  unbezeichnet  erscheinen.  Will
man  aus  dem  Situationskärtchen  gewissermaassen  einen  Rückschluss ­
  auf  das  Zahlverhältniss  zwischen  passauischen  Zinshäusern ­
  und  freiem  Eigenthum  gestatten,  so  lässt  sich  sagen,
dass  sich  dasselbe  fast  das  Gleichgewicht  hält.  Man  hat  also
in  dem  Wien  des  11.  Jahrhunderts  ganz  und  gar  dieselben
Elemente  '  vor  sich,  die  man  in  Basel  und  Worms  in  der
ältesten  Zeit  findet.  Gotteshausleute,  Freie  und  Grafschaftsunterthanen.
  Aber  auch  die  Verhältnisse  des  näher  gelegenen
Enns  lassen  sich  durchaus  mit  denjenigen  Wiens  vergleichen.
Es  wird  sich  daher  später  sehr  leicht  erklären  lassen,  warum
auch  in  der  Ausbildung  des  Stadtwesens  und  in  der  Entwicklung ­
  des  Stadtrechts  ein  gewisser  Parallelismus  zwischen
Enns  und  Wien  eintrat,  aber  freilich  erst  in  der  Zeit  wo  die
landesherrliche  Gewalt  zu  voller  Geltung  gelangt  war  und  der
Herzog  alle  Gerichtsbarkeit  in  seiner  Hand  vereinigen  durfte.  In
der  Zeit,  in  welcher  der  Plan  verfasst  sein  will,  ist  von  letzterer
Eigenschaft  landesherrlicher  Gewalt  noch  nicht  entfernt  die  Rede.
Dagegen  war  der  Markgraf,  wie  man  aus  der  Uebergabsurkunde
  der  Kirche  St.  Peter  an  das  Bisthum  Passau  1137
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.