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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 89. Band, (Jahrgang 1878)

Untersuchungen  und  Mittheilungen  zur  Quellenkunde  des  canonischen  Rechtes.  631

somit  nur  die  von  Hinschius  als  A/B  bezeielmete  übrig.  In
dieser  müsste  aber  wieder  von  dem  Montecassiner  Codex  des
Ps.-Isidor  abgesehen  werden,  obwohl  sonst  auf  diesen  zunächst
zu  muthmassen  wäre,  denn  dieser  stimmt  gerade  in  dem
zuletzt  erwähnten  Punkte  mit  den  Codd.  A  1  überein  (Hinsch.
p.  CII).  Wenn  man  aber  darauf  nicht  allzu  grosses  Gewicht ­
  legen  wollte,  weil  ja  hier  die  Form  A1  auf  einem
Irrthum  beruht,  der  frühzeitig  corrigirt  worden  sein  mag,
so  käme  auch  der  Codex  von  Rouen  15/9  E  in  Betracht,
der  den  Brief  des  Isidor  an  Massona  (M  a  a  s  s  e  n  Geschichte ­
  d.  Quellen  d.  can.  Rechts  §.  489  n.  2),  das  achte
Concil  von  Toledo  und  Excerpte  aus  Briefen  Gregors  I.,
sotvie  aus  der  sechsten  Synode  von  CP.  enthält  (Hinsch.
р.  XXXI),  also  Stücke,  die  auch  unsere  Sammlung  charakterisiren.

Für  die  Form  A  1  fällt  ferner  ins  Gewicht,  dass  der  Text
der  falschen  Decretalen,  so  viel  sich  aus  der  Abschrift  von
fünf 1  Capiteln  (85,  215,  243,  244,  268  2 )  entnehmen  lässt,  fast
durchwegs  mit  dem  der  Ausgabe  von  Hinschius  zu  Grunde
liegenden  übereinstimmt;  bemerkenswerth  erscheint,  dass  im
с.  85  alle  Zusätze  im  Texte  Vorkommen,  die  im  Darmstädter
Codex  eine  Hand  des  zwölften  Jahrhunderts  theilweise  an  den
Rand  geschrieben  hat,  Hinschius  p.  243,  Note  10,  11,  16,  18.
Dagegen  weicht  der  Text  der  echten  Decretalen  vielfach  von
dem  in  den  älteren  Sammlungen,  z.  B.  in  der  Hispana  überlieferten, ­
  ab,  wie  sich  aus  c.  153,  172,  177,  201,  226,  250,
253,  262,  266,  267  und  268,  die  ich  abgeschrieben  habe,  zur
Genüge  ergibt;  zu  c.  201  (Zusatz  zum  Schreiben  Gregors  I.
an  den  Mönch  Secundinus:  ,Dilectionis  tuaeO  habe  ich  23
Abweichungen  vom  Texte  der  Ausgabe  der  Benedictiner
notirt.Unsere  Sammlung  hat  eben  auch  diese  Capitel  aus
einem  Ps.-Isidorianischen  Codex  entnommen.

1  Die  ersten  drei  Capitel  war  Herr  Dr.  phil.  Gustav  Löwe  so  freundlich,
für  mich  in  Montecassino  abzuschreiben.
2  Tn  diesem.  Capitel  fehlt  der  Satz:  ut  a  —  audivimus  Hinsch.  p.  682  not.  2
und  der-Schluss  lautet:  nisi  cito  res  Dei  a  rectoribus  ecclesiae  ammoniti
reddiderint,  perp.  an.  fer.
3  ln  c.  33  (Cod.  Justin.  I  3,  1)  steht  fundos  et  mancipia  vestra  statt  ,et
vos‘  etc.

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