56
Lorenz.
Ganz ähnlich wie in Enns wird man sich nun die Grundverhältnisse
in Bezug auf Wien vorstellen können, obwohl
leider auch hier die Quellen der ältesten Geschichte äusserst
dürftig und ungenügend sind. Nur ist man jetzt wenigstens
durch die Annales Altahenses versichert, dass der Ort bereits,
oder wenn man will noch bestand, bevor die babenbergische
Herrschaft die Grenzen Noricums überschreitend, unterhalb des
Wiener Waldes in gesicherter Weise ausgebreitet war. Die
Katastrophe, welcher das Heer Kaiser Konrads II. gegen die
Ungarn 1030 unterlag, ereignete sich nach den Altaicher
Annalen zu Wien. Wie es scheint, hatten die Deutschen unter
den alten Befestigungen von Vindobona Schutz gesucht, wurden
daselbst ausgehungert und von den Ungarn gefangen genommen.
Die Fortexistenz des alten römischen Standlagers wäre damit
jedenfalls bewiesen, und dass man um die Mitte des 12. Jahrhunderts
sehr bestimmt die Ueberzeugung hegte der neue Ort
sei die Fortsetzung einer römischen Ansiedlung, beweist der
bekannte Umstand, dass man auch in Urkunden selten vergass
der römischen Abstammung Wiens zu gedenken, wobei es
natürlich nebensächlich war, dass man dem römischen Ort
unrichtig den Namen Favianae beilegte, 1 eine Verwechslung,
welche gegen die wirkliche Fortdauer der römischen Befestigungen
im Zusammenhänge mit der Stelle der Annales Altahenses
wohl nichts beweist. Die Frage ist nun aber, wer hatte
die Grundherrschaft in dem alten Orte, als sich die Grenzgrafschaften
bis an die Leitha ausdehnten?
Da hat man nun die älteste und zugleich wichtigste
Verleihung im Viertel unter dem Wiener Walde in Betracht
zu ziehen, welche vom Kaiser Heinrich II. herrührt und welche
wenigstens beweist, dass im Jahre 1002 das Stück von Niederösterreich,
in welchem Wien liegt, bereits in festem Besitz
sich befand. Denn die Schenkung des Kaisers an den Markgrafen
umfasste das Land zwischen der dürren Liesing und
Triesting, ein sehr ausgedehntes Gebiet, welches auch später
den wichtigsten Theil des babenbergischen Allodialbesitzes
bildete. Da nun in der Schenkungsurkunde zur Vergrösserung
des Besitzstandes des Markgrafen noch ein Gebiet zwischen
1 Doch ist zu bemerken, dass die urkundlichen Datirungen mit Favie oder
Faviane erst nach der bekannten Notiz Ottos von Freising erscheinen.