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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 89. Band, (Jahrgang 1878)

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Lorenz.

in  Braunschweig  ,die  Weise  der  Huldigung'  festgestellt,  welche
die  Stadt  der  Landesherrschaft  zu  leisten  verpflichtet  war.
Auch  der  Eid  ist  vorgeschrieben,  welcher  geschworen  wurde,
und  der  auf  voller  Gegenseitigkeit  der  Rechte  und  Pflichten
beruht.  ,Thut  ferner  die  Herrschaft  dem  Rath  und  den  Bürgern
gütlich  und  vertaidingt  sie  wohl  zu  ihrem  Rechte,  des  dankt
man  ihnen  billig,  thäte  sie  aber  nicht  also,  dann  wäre  man  ihr
in  ihren  Nöten  und  zu  ihrem  Rechte  beizustehen  nicht  verpflichtet'. ­
  ,Denn  durch  die  Güte  Gottes  ist  Braunschweig
eine  freie  Stadt:  dies  sollen  wissen,  die  nach  uns  kommen
werden'.
Braunschweig  eine  freie  Stadt!  etwa  wie  Basel,  Strassburg,
Köln?  die  sich  ja  auch  freie  Städte  genannt  haben.  Wer  diese
Zusammenstellung  überlegt,  wird  sogleich  erkennen,  in  welche
abenteuerlichen  Verwirrungen  man  in  der  Reichsgeschichte
käme,  wenn  man  die  Grundpfeiler  des  Unterschiedes  von  Landstadt ­
  und  Reichsstadt  nicht  mit  aller  Entschiedenheit  und  allem
Ernste  aufrechthalten  würde.  Und  in  der  That,  wenn  man  die
Geschichte  von  Braunschweig  ins  Auge  fasst,  so  muss  man
gestehen,  dass  die  Stadt,  indem  sie  sich  aus  mannigfach  gefreiten
Marken  und  aus  sehr  verschiedenen  Bevölkerungsclassen  zu
einem  einheitlichen  Stadtverband  emporgerungen,  ein  reiches
Maass  von  Freiheiten  erworben  hat  und  der  Rath  derselben  in
Bezug  auf  autonome  Verwaltung  und  Justiz  hinter  gar  keinem
Stadtwesen  zurückstand.  Aber  eben  dieser  Umstand  beweist,
dass  die  innere  Freiheit  einer  Stadt  nicht  alles  bedeutet,  sondern
ihre  Bedeutung  durchaus  in  ihrer  Standschaft  zu  suchen  ist.
Indessen  bietet  das  Braunschweiger  Stadtwesen  eine  Reihe
besonderer  Eigenthiimlichkeiten.  Durch  Heinrich  den  Löwen
und  seine  Söhne  mit  Privilegien  ausgestattet  und  in  ihrem
Umfang  erweitert,  bot  die  Stadt  dem  landesherrlichen  Geschlecht
Schutz  in  dessen  Kämpfen  mit  den  Staufern.  Die  Bürger
leisteten  wiederholt  bewaffnete  Hilfe  den  Herzogen  und  genossen
seit  Kaiser  Ottos  IV.  Privileg  von  1199,  Januar,  die  ausgedehnteste ­
  Autonomie.  Dennoch  fehlte  es  an  dem  Bestreben  auch
in  diesem  landesfürstlichen  Gemeinwesen  nicht,  die  Rechte  einer
reichsfreien  Stadt  in  Anspruch  zu  nehmen,  und  Hänselmann
erklärt  (in  den  Städtechroniken  VI.,  XXIX)  die  Aufnahme
schwäbischer  und  bairischer  Gäste  im  Jahre  1227  zu  Gunsten
            
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