Heber den Unterschied von Reichsstädten und Landstädten.
41
Städte hatten, kommt wenig an. Dass sie dem König unmittelbar
steuerten, besagt ebenso wenig, als dass sie unter ihrem
Pfalzgrafen, unter ihrem Scliultheiss dem königlichen Banner
folgten. Solche Pflichten hatten sie mit den höchsten und nie
dersten mit dem unmittelbarsten und mittelbarsten, mit dem
Freien und Dienstmannen gemein; man vermag in diesen Momenten
nichts zu erblicken, was ein besonderes Kriterium ihrer
Stellung gewesen wäre. Wo sie immer in Beziehung zum
Reiche erschienen, waren sie durch ihre vom König gesetzten
Vorsteher repräsentirt. Eine eigenständige Bedeutung im Reiche
hatte in den älteren Zeiten die Königsstadt als solche ebenso
wenig wie die Bischofsstadt oder die Landstadt.
Wollen wir nun die Frage beantworten, wodurch denn
eine auf Königsboden entstandene Stadt Reichsstadt geworden
ist, so ist es klar, dass der Eintritt in das neue Verhältniss
an bestimmte äussere Ereignisse geknüpft sein muss. Nicht in
den inneren Vorgängen, sondern nur in der äussern Anerkennung
der Stadt als solcher wird mithin die Quelle der Reichsstandschaft
gesucht werden müssen, und diese Anerkennung von
Seite des Reiches kann daher auch den königlichen Städten
nur auf dem Wege der Privilegirung zugekommen sein, d. h.
auch die Reichsstandschaft der Königsstädte wurzelte in ihren
Reichsprivilegien.
Durch diese Ueberlegung will nun dasjenige, was man
die innere Geschichte der Städte nennen kann, durchaus nicht
zu Gunsten rein äusserlicher Thatsachen in seiner Bedeutung
für das Städtewesen als solchem, herabgesetzt werden. Es mag
im Gegentheil darauf hingewiesen werden, dass die äussere
Privilegirung, wie bei den Bischofsstädten häufig nur eine
Folge der inneren Entwickelung gewesen sein möchte, ja dass
nicht selten die Privilegiumsertheilung bei den Königsstädten
wie etwas bloss accessorisches erscheinen konnte, aber dass
die Bürger einer Stadt als ebenbürtige Glieder des Reiches zu
erscheinen das Recht hatten, ist in ihrer Privilegirung durch
das Reich begründet.
Erinnern wir uns nun an die Einzelnheiten der Geschichte
von Nürnberg. In dem Sinne der voranstehenden Erörterung
glauben wir es auffassen zu dürfen, wenn Hegel von Nürnbergs
Entwickelung im allgemeinen bemerkt, ,dass erst unter den