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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 89. Band, (Jahrgang 1878)

UeLer  den  Unterschied  von  Reichsstädten  und  Landstädten.

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Städtewesen  bezogen  worden  ist,  allein  unter  dem  Gesichtspunkte ­
  der  Reiclisstandschaft,  der  hier  für  die  Betrachtung
maassgebend  ist,  kommt  dieser  Unterschied  weniger  in  Betracht,
weil  er  eine  ständische  Verschiedenheit  nicht  begründete.
Man  braucht  heute  nur  in  die  Acten  der  Städtetage,  wie  sie
Weizsäcker  in  den  Reichstagsacten  vorlegte,  einen  Blick  zu
werfen,  um  sich  zu  überzeugen,  dass  die  freien  Städte  als
solche  keinen  Anspruch  erheben  durften.  Sie  haben  sich
nicht,  wie  die  Kurfürsten  zu  einer  besonderen  Kammer  des
Fürstenstandes,  als  eine  besondere  Städtecurie  zu  gruppiren
vermocht  und  fielen  daher  mit  der  Zeit  in  ihre  ursprüngliche
Stellung  zurück.  Ständisch  betrachtet  existirte  nur  das,  was
politische  Anerkennung,  politische  Geltung  erwarb.  Es  lässt
sich  nicht  läugnen,  dass  die  freien  Städte  ihre  besondere  und
eigenthümlicbe  Stellung  in  Bezug  auf  Lasten  und  Leistungen
der  kaiserlichen  Kammer  gegenüber  mit  Erfolg  vertraten,  wobei
wir  hier  ganz  unbeachtet  lassen,  aus  welchen  ursprünglichen
Verhältnissen  diese  Ansprüche  abgeleitet  werden  wollten,  allein
unter  den  Reichsständen,  als  Glieder  des  Reiches,  in  der  Reichsversammlung ­
  stand  ihnen  keine  besondere  Bank  zur  Verfügung.
Es  ist  daher  auch  gerechtfertigt,  dass  man  auf  den  Unterschied
zwischen  Reichsstädten  und  freien  Städten,  die  sich  ja  dann
wohl  auch  gelegentlich  des  Reichs  freie  Städte  und  mit  ähnlichen ­
  Variationen  zu  bezeichnen  liebten,  in  Ansehung  ihres
Gegensatzes  zu  den  Landstädten  kein  weiteres  Gewicht  legen
wird.  Dass  es  übrigens  dabei  auf  den  bischöflichen  Charakter
dieser  Städte  gar  nicht  ankommt,  wenn  man  die  im  14.  Jahrhundert ­
  aufgekommene  Bezeichnung  der  freien  Städte  erklären
wollte,  könnte,  was  wir  nebenher  gegen  Arnold  und  Heusler
bemerken  möchten,  am  besten  aus  den  niederländischen  Stadtgeschichten ­
  bewiesen  werden.
Unter  diesen  Umständen  wird  es  nicht  nur  gestattet,  sondern ­
  geradezu  nothwendig  und  erfordert  sein,  nunmehr  einen
Blick  auf  die  eigentlich  sogenannten  Reichsstädte  oder  Königsstädte ­
  zu  werfen,  und  deren  Charakter  neben  dem  der  Bischofsstädte ­
  zu  entwickeln,  um  schliesslich  den  wesentlichen  Unterschied ­
  festzustellen,  der  zwischen  allen  diesen  Städten  einerseits
und  den  Landstädten  andererseits  besteht.  Bei  der  ungemein
grossen  Auswahl,  die  aber  hier  zu  Gebote  stünde,  halten  wir
            
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