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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 89. Band, (Jahrgang 1878)

Ueber  den  Unterschied  von  Reichsstädten  und  Landstädten.

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Untersuchungen  von  niemanden  verkannt  werden  konnten,  so
ist  doch  insbesondere  durch  das  Bestreben  alles  Städtewesen
auf  eine  gemeinsame  Wurzel  zurückzuführen,  wie  dies  von
Nitzsch  und  Maurer  angestrebt  worden  ist,  das  Wesen  der
Sache  allerdings  etwas  verdunkelt  worden.  Nitzsch  hatte  jedoch
weislich  die  Untersuchung  über  die  Entstehung  des  Städtewesens
auf  einen  Zeitraum  beschränkt,  in  welchem  die  Fragen  über
Stadtfreiheit  erst  in  ihren  Fundamenten  vorliegen  konnten;  von
Maurer  dagegen  hat  die  gesäumte  mittelalterliche  Stadtentwickelung ­
  ins  Auge  gefasst,  und  in  Bezug  auf  die  wichtigsten
Fragen  alle  Gruppen  von  Städten  zusammengeworfen.  Er  führt
zur  Stütze  seiner  Ansichten  frühe  und  späte,  bischöfliche  und
kaiserliche,  landesfürstliche  und  freie  Städte  gleichwerthig  in
ihren  Einrichtungen  neben  einander  auf.  Es  erscheint  fast  wie
ein  nur  zufälliges  Zugeständniss,  wenn  er  im  dritten  Bande
seines  umfassenden  Werkes  die  öffentliche  Gewalt  in  den
Stadtmarken  doch  nicht  anders  zu  schildern  im  Stande  ist,  als
dadurch,  dass  er  zwischen  den  verschiedenen  Städtegruppen
unterscheidet.  Indem  er  hiebei  wieder  auf  den  eigentlichen
Ursprung  der  Städte  zurückgreift,  tlieilt  er  dieselben  in  drei
Arten  oder  Gruppen  ein:  die  Königsstädte,  die  Immunitätsstädte
und  die  Territorialstädte.  Die  von  Arnold  und  Heusler  nach
älterer  wissenschaftlicher  Auffassung  wieder  hervorgesuchte
Gruppe  der  sogenannten  freien  Städte  wird  hiebei  nicht  besonders ­
  behandelt,  sondern  den  Immunitätsstädten  beigezählt.
Wiewohl  nun  hierin,  wie  Heusler  bemerkt,  einer  offenbaren
Besonderheit  einiger  Städte  nicht  völlige  Gerechtigkeit  zu  Theil
werden  kann,  so  ist  doch  ohne  Zweifel  der  Hauptunterschied
zwischen  den  deutschen  Städten  von  allen  Forschern  auf  diesem
Gebiete  darin  festgehalten  worden,  dass  die  in  ihrer  späteren
Entwicklung  als  Reichsstädte  bezeiclmeten  Stadtmarken  nicht
zu  vergleichen  sind  mit  den  landesherrlichen,  oder  Territorialstädten, ­
  selbst  dann  wenn  sie  etwa  aus  gleichen  Wurzeln  hervorgegangen ­
  wären.  Denn  dies  ist  ja  ganz  richtig,  dass  selbst
die  ausgebildetsten  Reichsstädte  Zeiten  hatten,  wo  sie  zu  der
landesherrlichen  Gewalt  in  einem  ganz  ähnlichen  Verhältnisse
standen,  wie  die  Landstädte  in  den  späteren  Zeiten,  und  dass
die  Landstädte  in  vielen  Dingen  und  Beziehungen  ähnliche,  ja
gleiche  Rechte  hatten  wie  die  Reichsstädte.  Mit  andern  Worten
            
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