Bericht über Weisthüiner-Forschungen.
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Zum sechsten wierdt ausgerueffen, es solle ein yeder
richten und ambtman seine unterthonen absonderlich fürstellen,
damit sie in klagen untereinander nit vermischt werden, und
wierdt die Ordnung gehalten, dass die burgerschaft im markht
mit ihren adherenten zum ersten, zum andern das hofambt,
dritens Twengerambt und lestens das Puecherambt fiirstele.
(Nach Twengerambt ist später hinzugesetzt: Kirchamber, Osswalder,
Reiclienauer.)
Zum sibenden werden die clag und antwort verhört.
Am 19. August 1625 wurde ein Banntaiding im Landgericht
Reichenau zu Kirchheim gehalten, im Jahre 1626 am
21. Juni im Hofgericht Millstatt. Dann sind noch eingetragen
ein Millstätter Banntaiding vom 28. Mai 1637, vom 7. Juli
1639, 14, Juli 1642, 17. Juli 1645, 13. Juli 1648, 18. Juli 1651,
23. August 1675; auffallend ist, dass seit 1639 keine Klagen
mehr protokollirt sind, somit die ganze Tagesordnung nur in
Verlesung der Unterthanen, Besetzung des Ringes, Ersetzung
der Aemter bestanden zu haben scheint. Endlich findet sich
da noch der nachstehende Vermerk: Im Januario 1671 ist
allen dess fürstl. stiiffts Müllstatt unterthanen nach vollendter
stüfft die Polliceyordnung (ohne haltung ordenlicher pau thaidung)
in der canczlei vorgelessen worden, und im verflossnen
1670isten jahr, nach verlessung ihrer gründt und gerechtigkheiten,
hernachvolgende ambter erseczung beschechen. Folgen
die Namen der Waldmeister und Anderes. Die Hälfte des
Buches ist unbeschrieben.
Ich erwähne ferner ein Viktringer Banntaidingsregister
aus den Jahren 1704 bis 1709, welches aber nur die Namen
der Unterthanen ,elmhalb der Traa, so ain hiebler zwei,
ain kheiscliler aber drei pfening järlichen zu raichen hat,
allain die purkhfridtmessigen zu verstehen', und die Bestätigung
der Entrichtung der Bannpfenninge enthält. Anschliessend
daran stehen Verzeichnisse über Ehrungen, welche
im Grannsdorfer Banntaiding am 24. Juni 1704 und 1706,
am 25. Juni 1707, 24. Juni 1708, 1709, 1710, am 22. Juni
1711, am 21. Juni 1712, 24. Juni 1713, 25. Juni 1714 und
1716, am 22. Juni 1717, 1718 und 1719 bezahlt worden sind.
Aus dem Viktringer Archive stammt gewiss auch eine vom
6. Juli 1696 datirte Eingabe des Hollenburger Landgerichts-Sitzungisber.
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