Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 89. Band, (Jahrgang 1878)

218

B  i  8  c  h  o  f  f.

die  ältesten  wichtigeren  Bücher,  Acten  u.  s.  w.  werden  in  der
Kanzlei,  die  anderen,  bisher  noch  nicht  geordneten,  zum  Theil
in  Säcke  verpackten,  in  einem  andern  Zimmer,  wo  auch  noch
die  Stange  mit  der  Freiung  und  andere  Utensilien  der  Gemeinde ­
  vorhanden  sind,  aufbewahrt.  Mit  freundlichster  Bewilligung ­
  des  Herrn  Bürgermeisters  nahm  ich  mehrere  Stücke
mit  mir,  worunter  das  Privilegium  des  Erzbischofs  Ortolf  von
Salzburg  vom  Eritag  nach  St.  Michael  1346  mit  den  althergebrachten ­
  Hechten  der  Stadt,  ferner  ein  altes  Stadtbuch,
worin  unter  Anderem  ein  bei  den  Gemeindeversammlungen
noch  im  16.  Jahrhunderte  verlesenes  Statut  oder  Weisthum
des  Stadtrechts  vom  Jahre  1423  eingetragen  ist.  Den  Protokollbüchern, ­
  welche  bis  gegen  den  Anfang  des  17.  Jahrhunderts
hinaufreichen,  und  einer  Aufzeichnung  über  die  altherkömmlichen ­
  Stadtgebräuche  aus  dem  17.  Jahrhundert  (c.  1638)  entnahm ­
  ich  betreffs  der  Gemeindeversammlungen,  anderwärts
Banntaiding  genannt,  Folgendes.  Nachdem  am  Nenjahrstag
Nachmittag  in  einer  Versammlung  des  Magistrates  der  Bürgermeister ­
  gewählt,  die  Bürgermeisterrechnung  vorgelegt,  ein  Tag
zur  Justificirung  derselben  bestimmt,  die  Stadtwächter,  Uhrrichter, ­
  Brunnenmeister  bestellt,  die  Vesper  in  der  Kirche
gehört,  dem  neugewählten  Bürgermeister  das  feierliche  Geleite
in  seine  Behausung  gegeben,  daselbst  Glückwünsche  dargebracht ­
  und  der  von  ihm  dem  Magistrate  Vorgesetzte  Trunk
verzehrt  worden,  versammelte  sich  am  Freitag  nach  Neujahr
die  ganze  Gemeinde  zu  früher  Tageszeit,  der  Stadtschreiber
verlas  das  Bürgerregister  und  stellte  den  neugewählten  Bürgermeister ­
  mit  der  Ermahnung  der  Bürgerschaft  zum  Gehorsam
gegen  denselben  vor.  Hierauf  erfolgte  früher  die  Verlesung
des  oben  erwähnten  Weisthums,  später  die  einer  herrschaftlichen ­
  Instruction,  welche  zunächst  die  Wiederherstellung  des
wahren  katholischen  Glaubens  bezweckte,  sodann  die  Verlesung
der  Bürgermeisterrechnung,  weiter  die  etwa  nöthige  Ergänzung
oder  Verkehrung  des  ßathes,  dann  der  Vortrag  der  gemeinen
Beschwerden,  abermals  Verlesung  des  Bürgerregisters  und  Erkenntniss
  der  Strafen  für  die  ohne  Entschuldigung  Ausgebliebenen, ­
  Verhandlung  und  Erledigung  der  Gemeindebeschwerden,
Verlass  der  Thorschlüssel  und  Verordnung  der  Brod-,  Wein-,
Bier-,  Meth-,  Fleischschätzer,  Viertel-  und  Auenmeister,  und
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.