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Bischof f.
sein, wenn sie den noch vorhandenen Rest des Archivs dem
historischen Vereine für Kärnthen zuführen liesse und so allgemein
benützbar machen würde.
Nachdem ich noch in der Stadtpfarrkirche und im benachbarten
Orte St. Margareth vex-gebens angefragt hatte, fuhr
ich nach St. Leonhart und nach Reichenfels. Letztere
Gemeinde soll, nach Versicherung des Gemeindevorstandes,
ihre älteren Schriften durch Brände verloren haben, erstere besitzt
noch eine unbedeutende Anzahl solcher, darunter auch die Confinnation
ihrer durch den Bischof Ernst artikelweis zusammengetragenen
Gemeindestatuten durch B. Gottfried, leider gegen
das Ende zu beschädigt. Ebensowenig wie hier war in Griffen,
im Schloss Ehrnegg und in Völkermarkt für die Weisthümersammlung
eine Ausbeute zu machen, obwohl ich nach
einer brieflichen Nachricht des Herrn Bürgermeisters in Völkermarkt
etwas zu finden hoffen durfte. Die Gemeinde Gi’iffen
besitzt noch ein immei-hin beachtenswei’thes Marktbuch aus
dem Anfang des 17. Jahrhunderts mit Abschriften des Urbariums,
der Rüst- und Steuergelder, der Privilegien und Anderem, auch
einer Beschreibung verschiedener Rechtsgebräuche, z. B. bei
der Richterwahl; aber kein Banntaiding. Auch das Decanatsarchiv
zu Völkermarkt und das der Propstei zu Teinach wui'de
vei’geblich durchsucht und im Schlosse Neidenstein soll nach
vei'lässlicher Aussage gar nichts mehr von Archivalien zu
finden sein. Eberstein, Wieting und Hüttenberg blieben
unbesucht, weil von den beiden letzteren Orten Urkunden bereits
im Besitze der Weisthümer-Commission sind, zu Eberstein
aber nach Mittheilung des dortigen k. k. Notars Herrn
J. Fresacher keine alten Schriften auf bewahrt werden. Aus
den ziemlich dürftigen Resten des Archives der einstigen
Landeshauptstadt St. V'eit war auch nichts für die Weisthümei’sammlung
zu entnehmen, nachdem mehrere, laut eines
alten Archivsrepertoriums, einst vorhanden gewesene Schriften,
die vielleicht Brauchbares geboten hätten, nicht mehr zu finden
waren, wie z. B. eine Beschreibung der Stadtfreiheiten, ,die
nicht in dem pergamentenen Vidimus enthalten', vom Jahre
1521, gemeiner Stadt Oi'dnungsbuch, Jahrmarktsberuef, gemeiner
Stadt Beschwerden, und Anderes. Rathsprotokolle von 1644 an
zeigen, dass auch in St. Veit mehrere allgemeine Bürgerver-