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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 89. Band, (Jahrgang 1878)

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B  i  s  c  h  o  ff.

Klagen  u.  s.  w.  gerichtlich  erledigt  werden.  Daneben  scheint
aber  jede  dieser  Versammlungen  ihre  besonderen  Zwecke  gehabt
zu  haben.  Die  protokollarischen  Aufzeichnungen  sind  leider
sehr  unvollständig;  doch  ist  aus  denselben  ersichtlich,  dass  am
Freitag  vor  G-eorgi  die  Wahl  des  Richters  und  Besetzung  der
gewöhnlichen  Stadtämter,  wenigstens  bis  gegen  den  Anfang
des  18.  Jahrhunderts  hin,  vorgenommen  wurde  (später  am
Pfingsttag  vor  Martini),  während  am  14.  August  (vor  Maria
Himmelfahrt,  in  festo  Augustini)  die  Aussteckung  und  Verkündigung ­
  der  Freiung  stattfand.  Den  Wortlaut  dieser  Berufung
enthält  zuerst  das  Protokoll  vom  Jahre  1582.  Die  Tagesordnung ­
  des  Georgi-Banntaidings  (so  zum  ersten  Mal  genannt  im
Protokoll  vom  Jahre  1567)  war  gewöhnlich  folgende:  a)  Fürpot
d.  h.  Verlesung  des  Bürgerregisters,  b)  gemainer  burgerschaft
beschwär  articul,  c)  aufkhündung  des  gerichtsambt  und  Neuwalen. ­
  Wie  von  den  Bürgerregistern  fand  ich  auch  von  den
gemeinen  Beschwerdeartikeln,  die,  gleich  denen  der  Herrschaft
St.  Paul,  lange  Zeit  hindurch  mehr  oder  weniger  übereinstimmend ­
  lauteten  und,  nachdem  sie  öffentlich  von  den  Gemeinem ­
  oder  Sechsern  vorgetragen  worden  waren,  dem  Rath
(in  späterer  Zeit)  schriftlich  überreicht  wurden,  einen  ganzen
Pack  noch  vor.  Der  Rath  erledigte  diese  Beschwerden  entweder ­
  sofort,  erkannte  sie  für  billig  an  und  versprach  Wendung ­
  derselben,  oder  die  Erörterung  und  Erledigung  derselben
wurde  wegen  Mangels  an  Zeit  verschoben.  Es  konnten  übrigens
auch  in  den  andern  Banntaidingen  solche  Beschwerden  vorgebracht ­
  werden,  in  dem  zu  Georgi  aber  finden  sie  sich  regelmässig. ­
  Nicht  so  deutlich  ersichtlich  wie  bei  dem  Georgi-  und
August-Banntaiding,  ist  der  Hauptgegenstand  der  beiden  andern;
das  Fasten-Banntaiding  wird  wohl  in  Anbetracht  des  nahenden
Frühlings,  der  Ordnung  wirthschaftlicher  Angelegenheiten
grossentheils  gewidmet  gewesen  sein,  häufig  sind  aber  da,  wie
auch  beim  Martini-Banntaiding,  neue  Bürgeraufnahmen  protokollirt.
  Für  die  Weisthümersammlung  habe  ich  diesem  Archive
entnommen  die  Auszeigung  des  Burgfrieds  c.  1534,  die  Beschwerdeartikel ­
  von  1577,  1578  und  1667,  endlich  die  Berufung
gemeiner  Stadt  Freiung,  wie  sie  in  den  Jahren  1623  bis  1633
und  —  abgesehen  von  einem  auf  die  Pest  bezüglichen  Artikel
—  gewiss  auch  früher  und  später  gelautet  hat,  da  schon  jene
            
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