Bericht über WeiBthümer-Forschungen.
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W eitenstein.
Vermerkht die ordnung, die Kristofen von Weispriaeh
und ein ieden sein nachkomcn phlegcr zu Neu-Weittenstain
von den opmissarien in der reformierung geben ist. •— 10 Artikel
im Urbar der bischöflichen Gurker Herrschaften in Krain
und Steiermark aus dem Anfang des lß. Jahrh., im steiemi,
Landesarchiv.
W olkenstein.
Abschrift des sog. Wolkensteiner Landbriefes vom Jahre 1478
aus dem 16. Jahrh. im steierm. Statthaltereiarchiv, Abtk. I. O,
H. C. Registr. Steyer 59, Fase. 4. Daselbst ist auch das Verzeichnis»
der Gerechtigkeit zu der Herrschaft und Landgericht
Wölkenstein, verfasst von Merttn Gadalt, ehemals Landpfleger
daselbst. Pap. 4 Bl., wohl aus den ersten Jahren des 16. Jahrh.
Schliesslich kann ich schon hier die Bemerkung nicht
unterdrücken, dass bisher meines Wissens keine Banntaidinge
und auch keine Jitiftartikel in windischer Sprache ans Steiermark
bekannt geworden sind, obwohl es nach meiner Meinung
gar keinem Zweifel unterliegt, das» Stifttage und Banntaidinge
auch in Gegenden mit windi scher Bevölkerung gehalten wurden.
II.
Karn t h e n.
Abgesehen von dem im erste» Bande der österreichischem
Weisthümer ajbgedruekten Ordnungen und Satzungen der Herrschaft
Lemgherg und wn einigem Geriehtsweisthämern, Kund*
schaftem m. dgk ist «eines Wissens bisher keim Weistkum im
eigentlichem Sinne aus Klmthen durch den Druck bekannt
geworden. Sur eine Notiz Aber das jährlich im Markt© St. Paul
abznhadten gewesene BanntaMing hat Askershnfen im Archiv Är
Topographie und Grcsehkhte ve» Kärmthe® (III, 9) aus einem
Urbar de® Sdäftas St Paul ver'öflentlieht, ebne dass dieselbe VerantissMg
m. wdto®» Nachforschung©® naeh Bamrtaidiegen In
Kimthen gwotde® wäre, deren Mti^e tmd allgemein© Vorbreifang
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