Bericht über Wei&thümer-Forechungen. 197
kömmlich und meist sehr kurz sind. Eine Relation des Abtes
von Neubergan die kaiserliche Urbar Reformirungs-Corn mission
vom Jahre 1544 enthält unter Anderem Folgendes: Weiter ain
beswer, das seiner gnaden phleger Jacob Hinterhofer, der erschossen
worden, hat aufbracht jährlich von der herschaft Clarn
in unser gegent der Prein mit iren holden ain pantädung zu
besetzen, das von alter nit gewesen, sonder man hat nur ir pigmerkh
müntlich iärlich vermelt und nichts mer; welliches auch
wider unsere gotshaus gnad und gabbrief ist, wenn niemant in
der gemelten gegent Prein pantäding zu halten hat, als wir,
darzue aller herren holden, die darinen siezen, körnen und iren
panphening erlegen sollen, auch all wändl fäl und puessen, was
sich darinn begibt, niemants anders zu straffen und zu nemben
hat, dan wir, ausgenommen auf andern herren heusern inerbalb
der dachtropfen. Weiter folgt da eine ähnliche Beschwerde gegen
den Grafen von Montfort, der etliche Güter und Gülten in Neuberg
besitzt, wovon er Zins nimmt und sich alle Obrigkeit arjmasst,
auch die Leute in seine Stift fordert, da doch die Stiftung,
und alle Obrigkeit nur der Kirche Neuberg, ihm aber nur die
.plosen dienst' gebüren.
Zu der im ersten Bericht befindlichen das Banntalding
zu Markt! betreffenden Notiz füge ich nachträglich die Bemerkung-
hinzu, dass das dort eäiirte Banntaidingsprotokoll
Vermerke über das jährlich am Erehtag nach Martini im Amtshause
des Stainer Landgerichtes zu Markt! abgehaltene Banntaiding
vom Jahre 1737 bis 1792 enthält, worin zweiundfünfzig
Gemeinden durch ihre Richter oder durch ein oder zwei ihrer
Mitglieder vertreten waren, welche, nachdem ihnen ihre Eidespflk-bt
Vorbehalten, dern versitzenden Landgerichtsverwalter und
dessen zwei Beisitzern anzuzeigen hatten, was ihnen von LandgeriehtetalJen,
namentlich von Diebstahl, Ehebruch, Blutschande,
Blutrunst, Mord, Raub und dergleichen bekannt war. Im
Protokoll sind die Personen genannt, welche heim Banntaidimg
erschienen, beziehungsweise nicht erschienen, mnd deren Anzeigen
vermerkt, ln den allermeisten Fällen wussten die Erschienenen
nichts aitzingeben. Nach dem Jahre 1792 ist nichts
mehr eingetragen worden, obwohl die grösser® Hälfte der
Blätter des Protokollbuches noch unbeschrieben war; vielleicht
ist seit jener Zeit kein Banntaidimg mehr abgehalten worden.