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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 89. Band, (Jahrgang 1878)

Bericht  über  Wei&thümer-Forechungen.  197
kömmlich  und  meist  sehr  kurz  sind.  Eine  Relation  des  Abtes
von  Neubergan  die  kaiserliche  Urbar  Reformirungs-Corn  mission
vom  Jahre  1544  enthält  unter  Anderem  Folgendes:  Weiter  ain
beswer,  das  seiner  gnaden  phleger  Jacob  Hinterhofer,  der  erschossen ­
  worden,  hat  aufbracht  jährlich  von  der  herschaft  Clarn
in  unser  gegent  der  Prein  mit  iren  holden  ain  pantädung  zu
besetzen,  das  von  alter  nit  gewesen,  sonder  man  hat  nur  ir  pigmerkh
  müntlich  iärlich  vermelt  und  nichts  mer;  welliches  auch
wider  unsere  gotshaus  gnad  und  gabbrief  ist,  wenn  niemant  in
der  gemelten  gegent  Prein  pantäding  zu  halten  hat,  als  wir,
darzue  aller  herren  holden,  die  darinen  siezen,  körnen  und  iren
panphening  erlegen  sollen,  auch  all  wändl  fäl  und  puessen,  was
sich  darinn  begibt,  niemants  anders  zu  straffen  und  zu  nemben
hat,  dan  wir,  ausgenommen  auf  andern  herren  heusern  inerbalb
der  dachtropfen.  Weiter  folgt  da  eine  ähnliche  Beschwerde  gegen
den  Grafen  von  Montfort,  der  etliche  Güter  und  Gülten  in  Neuberg ­
  besitzt,  wovon  er  Zins  nimmt  und  sich  alle  Obrigkeit  arjmasst,
  auch  die  Leute  in  seine  Stift  fordert,  da  doch  die  Stiftung,
und  alle  Obrigkeit  nur  der  Kirche  Neuberg,  ihm  aber  nur  die
.plosen  dienst'  gebüren.
Zu  der  im  ersten  Bericht  befindlichen  das  Banntalding
zu  Markt!  betreffenden  Notiz  füge  ich  nachträglich  die  Bemerkung- ­
  hinzu,  dass  das  dort  eäiirte  Banntaidingsprotokoll
Vermerke  über  das  jährlich  am  Erehtag  nach  Martini  im  Amtshause ­
  des  Stainer  Landgerichtes  zu  Markt!  abgehaltene  Banntaiding
  vom  Jahre  1737  bis  1792  enthält,  worin  zweiundfünfzig
Gemeinden  durch  ihre  Richter  oder  durch  ein  oder  zwei  ihrer
Mitglieder  vertreten  waren,  welche,  nachdem  ihnen  ihre  Eidespflk-bt
  Vorbehalten,  dern  versitzenden  Landgerichtsverwalter  und
dessen  zwei  Beisitzern  anzuzeigen  hatten,  was  ihnen  von  LandgeriehtetalJen,
  namentlich  von  Diebstahl,  Ehebruch,  Blutschande,
Blutrunst,  Mord,  Raub  und  dergleichen  bekannt  war.  Im
Protokoll  sind  die  Personen  genannt,  welche  heim  Banntaidimg
erschienen,  beziehungsweise  nicht  erschienen,  mnd  deren  Anzeigen ­
  vermerkt,  ln  den  allermeisten  Fällen  wussten  die  Erschienenen ­
  nichts  aitzingeben.  Nach  dem  Jahre  1792  ist  nichts
mehr  eingetragen  worden,  obwohl  die  grösser®  Hälfte  der
Blätter  des  Protokollbuches  noch  unbeschrieben  war;  vielleicht
ist  seit  jener  Zeit  kein  Banntaidimg  mehr  abgehalten  worden.
            
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