Bericht über Weisthüraer-Forschungen.
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ausgelioben eine Almordnung der Herrschaft Solle vom Jahre
1577 uncl einen Vergleich zwischen Herrschaft und Bürgerschaft
von Eibiswald vom Jahre 1561. Die ebenfalls hier
verwahrte Marktordnung von Aussee vom Jahre 1523 hat
zwar nicht die Form eines Weisthums, war aber so wie deren
spätere Reformationen in der allgemeinen Versammlung der
Gemeinde vorzulesen. Uebrigens wird über deren Aufnahme
in die Weisthümersammlung erst noch zu entscheiden sein. —
In den zahllosen von mir nicht durchgesehenen Fascikeln des
Statthaltereiarchivs steckt vielleicht noch manches Banntaidingbuch,
obwohl mir diess nicht sehr wahrscheinlich ist; aber so
lange dieses grosse Archiv nicht anders, nämlich nach wissenschaftlichen
Gesichtspunkten, geordnet sein wird, ist es mir
wenigstens unmöglich, dasselbe vollständig zu durchforschen.
Ich kann übrigens nicht umhin, die Mittheilungen über
dasselbe zu schliessen, ohne Seiner Excellenz dem Herrn Statthalter
Guido Freiherrn von Kübeck für die Ausfertigung eines
offenen Empfehlungsschreibens an alle Archivsvorstände im
Lande, und für die Erlaubniss der Benützung des Statthaltereiarchivs
hier öffentlich den geziemenden Dank zu sagen.
Unbeantwortet blieb bisher meine Nachfrage nach Weisthümern
im fürstbischöflichen Archive zu Graz. Vom
Herrn Verwalter der Deutschen Ordens-Commende am
Leeh in Graz erhielt ich die Nachricht, dass in der in seiner
Verwahrung befindlichen Registratur nur neuere Schriften vorhanden
wären.
Das Archiv der Finanzprocuratur besitzt ein Salzburger
Urbar (siehe meinen Bericht im 14. Heft der Beiträge
zur Kunde steiermärkischer Gesc.hichtsquellen, S. 36), worin
ein Weisthum über die Grenzen und Rechte der Salzburger-Kirche
zu Pettau vom Jahre 1322 enthalten ist.
Einen kaum gehofften und darum doppelt erfreulichen
Fund ergab die freundlichst gewährte Durchsicht der nur mehr
sehr wenigen Archivalien, welche Baron Sessler-Herzinger in
Graz besitzt, nämlich die Landgerichtsordnung von Grosslobming
mit dem Bannbuch vom Jahre 1624 und einigen
andern brauchbaren Schriftstücken.
Zu neuerlichem Danke verpflichtete mich Herr Stiftsarchivar
Jakob Wichner in Admont durch Zusendung einer
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