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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Die  Idee  des  deutschen  Erbreichs  und  die  ersten  Habsburger.

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seiner  Beziehungen  zu  Frankreich,  hat  sich  schliesslich  mit
einem  halben  Erfolg  begnügen  müssen,  mit  dem  Versprechen
Albrechts,  keinen  Statthalter  in  die  Lombardei  und  nach  Toscana
ohne  Willen  und  Zustimmung  des  päpstlichen  Stuhles  in  den
nächsten  fünf  Jahren  zu  schicken,  und  auch  später  nur  einen
dem  h.  Stidd  ergebenen  und  unverdächtigen.  1  Jener  vorsorglich ­
  von  Rom  übersendete  Entwurf  der  Schenkungsurkunde  ist
Entwurf  geblieben.
Ich  habe  auf  diesen  Blättern  schon  so  viel  vermuthet,
dass  am  Ende  noch  eine  Vermüthung  passiren  mag.  Hat
Albrecht  Toscana  nur  deshalb  nicht  abgetreten,  weil  ihm  der
dafür  von  Bonifaz  gebotene  Preis,  seine  Anerkennung  als
König,  nicht  hoch  genug  war  —  hat  er  auch  hier  das  im
Auge  gehabt,  was  er  nach  Mathias  von  Neuenburg  vom  Papste
begehrte  als  Gegenleistung  für  actives  Vorgehen  gegen  Frankreich, ­
  nämlich  die  Sicherung  der  Krone  für  sein  Haus,  die
Herstellung  der  Erblichkeit  derselben?  Man  kann  darauf  hinweisen,
  dass  in  der  Zusicherung  Albrechts  über  die  Entsendung
von  Vicaren  nicht  blos  von  Toscana,  sondern  auch  von  der
Lombardei  die  Rede  ist.  Das  erinnert  an  die  einst  von  Rudolf
und  Nicolaus  III.  betriebenen  Pläne,  wo  eine  Hauptbedingung
für  die  Erblichkeit  der  Krone  Verzicht  auf  die  deutsche  Herrschaft ­
  in  Italien  überhaupt  gewesen  war,  an  Pläne,  die  Bonifacius
  VIII.  aus  seiner  früheren  Thätigkeit  an  der  Curie  bekannt ­
  waren.  Ich  glaube  diese  Zusage  Albrechts  als  ein  Provisorium ­
  ansehen  zu  dürfen,  abgeschlossen,  um  etwa  später  weiter
verhandeln  zu  können.  Ich  muss  für  diese  Vermuthung  erinnern
an  jene  andere  in  derselben  Urkunde  gegebene,  anscheinend
so  unwürdige  Zusicherung  Albrechts,  dass  er,  zur  Beseitigung
jeden  Verdachtes,  soweit  solcher  entstände  aus  dem  Umstande,
dass  seine  Gemahlin  Elisabeth  und  Conradin  von  einer  Mutter
abstammten,  weder  selbst  noch  durch  andere  die  Wahl  eines
seiner  Söhne  zum  römischen  König  oder  Kaiser  bewirken
werde,  es  sei  denn,  dass  vorher  der  apostolische  Stuhl  dazu
Ermächtigung  gegeben.  Beide  Zusagen  zusammen  scheinen  für
meine  Vermuthung  zu  sprechen,  dass  durch  diese  Urkunde
1  Urkunde  Albrechts  vom  17.  Juli  1303:  Kupp  a.  a.  O.  III.  1  S.  331  Nr.  43.
Th  ein  er  Cod.  dipl.  I,  389.
            
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