Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
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seiner Beziehungen zu Frankreich, hat sich schliesslich mit
einem halben Erfolg begnügen müssen, mit dem Versprechen
Albrechts, keinen Statthalter in die Lombardei und nach Toscana
ohne Willen und Zustimmung des päpstlichen Stuhles in den
nächsten fünf Jahren zu schicken, und auch später nur einen
dem h. Stidd ergebenen und unverdächtigen. 1 Jener vorsorglich
von Rom übersendete Entwurf der Schenkungsurkunde ist
Entwurf geblieben.
Ich habe auf diesen Blättern schon so viel vermuthet,
dass am Ende noch eine Vermüthung passiren mag. Hat
Albrecht Toscana nur deshalb nicht abgetreten, weil ihm der
dafür von Bonifaz gebotene Preis, seine Anerkennung als
König, nicht hoch genug war — hat er auch hier das im
Auge gehabt, was er nach Mathias von Neuenburg vom Papste
begehrte als Gegenleistung für actives Vorgehen gegen Frankreich,
nämlich die Sicherung der Krone für sein Haus, die
Herstellung der Erblichkeit derselben? Man kann darauf hinweisen,
dass in der Zusicherung Albrechts über die Entsendung
von Vicaren nicht blos von Toscana, sondern auch von der
Lombardei die Rede ist. Das erinnert an die einst von Rudolf
und Nicolaus III. betriebenen Pläne, wo eine Hauptbedingung
für die Erblichkeit der Krone Verzicht auf die deutsche Herrschaft
in Italien überhaupt gewesen war, an Pläne, die Bonifacius
VIII. aus seiner früheren Thätigkeit an der Curie bekannt
waren. Ich glaube diese Zusage Albrechts als ein Provisorium
ansehen zu dürfen, abgeschlossen, um etwa später weiter
verhandeln zu können. Ich muss für diese Vermuthung erinnern
an jene andere in derselben Urkunde gegebene, anscheinend
so unwürdige Zusicherung Albrechts, dass er, zur Beseitigung
jeden Verdachtes, soweit solcher entstände aus dem Umstande,
dass seine Gemahlin Elisabeth und Conradin von einer Mutter
abstammten, weder selbst noch durch andere die Wahl eines
seiner Söhne zum römischen König oder Kaiser bewirken
werde, es sei denn, dass vorher der apostolische Stuhl dazu
Ermächtigung gegeben. Beide Zusagen zusammen scheinen für
meine Vermuthung zu sprechen, dass durch diese Urkunde
1 Urkunde Albrechts vom 17. Juli 1303: Kupp a. a. O. III. 1 S. 331 Nr. 43.
Th ein er Cod. dipl. I, 389.