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Bubso n.
dass er in Albrechts Weigerung die Ursache sieht, wegen
welcher der Papst nun dem Könige das Recht auf das Reich
bestritten habe. Das Scheitern der Verhandlungen, das jedenfalls
auch die Nichtabsendung jenes Briefes an den Sachsen
erklärt, 1 hat den Papst zu einer Aenderung seiner Haltung
Albrecht gegenüber bewogen. Bisher hatte er denselben allerdings
noch nicht anerkannt, jedoch auch nichts direct Feindliches
gegen ihn unternommen. Jetzt wird das anders, am
13. April 1301 ergeht an Albrecht die Aufforderung durch
Bonifaz, sich binnen sechs Monaten bei der Curie zu rechtfertigen
wegen seines Hochverraths gegen König Adolf, anderenfalls
er ihn all’ seiner Rechte verlustig erklären würde.
Auch in den später wieder aufgenommenen Verhandlungen 2
hat Bonifacius VIII. seine Absichten auf Toscana, wo er inzwischen
nach jener unter Clemens IV. zuerst aufgestellten
Theorie, dass dem päpstlichen Stuhl bei Erledigung des Kaiserthums
obliege, im Zeitlichen für dasselbe zu sorgen, den Grafen
Karl von Valois zum Friedensschützer ernannte, 3 ohne Zweifel
festgehalton. Aber Albrecht bewies sich zäher als einst sein
Vater bezüglich der Romagna, Bonifacius hat ihm Toscana als
Preis für die Anerkennung nicht abzugewinnen vermocht.
Albrecht hat der ausgedehnten Vollmacht, die er seinen Gesandten,
ihn dein Papst gegenüber zu verpflichten, ortheilte,
offenbar mit Rücksicht auf die ihm bekannten Gelüste des
Papstes die Clausei beigefügt, ,ohne Zerstückelung des Kaiserreichs'.
1 Der Papst, allianzbedürftig wegen der Gestaltung
1 Dabei erinnere ich au das, was Ficker a. a. O. Ii, 463 n. 6, betont:
Es ist doch möglich, dass der Brief schon damals deshalb nicht abgeschickt
wurde, weil man nachträglich fürchtete, damit zu weit zu gehen.
2 Ko pp a. a. 0. III, 2 S. 118 ff. Zn den urkundlichen Nachrichten
kommen besonders hinzu die verschiedenen Notizen in den Colmarer
Quellen: Ann. Colmar, maior. a. a. O. S. 226. 228 zu 1302, S. 220 zu
1303, Chron. Colmar, a. a. O. S. 269 zu 1302 und 1303.
3 Kopp a. a. O. III, 2 S. 120 n. 4. Dass Bonifacius liier sich auf dem
Standpunkt Clemens IV. und nicht auf dem seiner eigenen in dem Brief
an den Sachsen entwickelten Theorie befindet, zeigt namentlich die Valois
vorgeschriebene Bedingung, dass er das Amt niederzulegen habe, wenn
es einen von der römischen Kirche anerkannten Kaiser oder König geben
werde. Vgl. Ficker a. a. O. II, 463.
4 Urkunde vom 27. März 1302: Kopp a. a. O. III, 1 S. 318 Nr. 33.