Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

704

Bii  sso  n.

Wieder  Anderes  weiss  die  Trier  Bisthumschronik  zu
berichten.  Unter  den  Fürsten,  heisst  es  da,  habe  sicli  die
Kunde  verbreitet  von  dem  beabsichtigten  Abschluss  eines  Ehebündnisses ­
  zwischen  dem  erstgebornen  Sohn  des  römischen
Königs  und  der  Schwester  des  Königs  von  Frankreich,  mit
der  Bedingung,  dass  das  Reich  von  Arelat  als  Mitgift  zu  dieser
Ehe  dem  genannten  Sohn  des  Königs  und  seinen  Erben  auf
ewig  abgetreten  werde.  Bei  der  Zusammenkunft  zu  Toul
hätten  die  Könige  zu  dieser  Vergabung  von  den  deutschen
Fürsten  Zustimmung  mit  Brief  und  Siegel  verlangt.  Das  Reich
Arelat  hatten  die  französischen  Könige  seit  der  Zeit  der  Absetzung ­
  Kaiser  Friedrich  II.  gewaltsam  in  Besitz  genommen,
aber  es  gehörte  unmittelbar  dem  Reich,  und  die  Würde  eines
Erzkanzlers  desselben  stehe  dem  Erzbischof  von  Trier  zu.  Der
Scharfsinn  des  Erzbischofs  Boemund  von  Trier  lässt  sich  durch
die  schönen  Vorspiegelungen,  wie  durch  diese  Maassregel  dem
ganzen  Erdkreis  Friede  und  Nutzen  geschafft  werde,  nicht
blenden  —  er  setzt  alles  daran,  diesen  schmählichen  Plan  auf
Zerstückelung  des  Reichs  zu  vereiteln.  Selbst  zu  schwach,  die
Zusammenkunft  zu  besuchen,  bespricht  er  sich  mit  dem  Erzbischof ­
  Wicbold  von  Ciiln  und  iustruirt  diesen  aufs  Genaueste.
Und  da  wirklich  auf  der  Zusammenkunft  alle  Fürsten  sich  durch
die  schönen  Worte,  mit  denen  die  Könige  die  Zustimmung  der
Kurfürsten  zu  gewinnen  trachten,  täuschen  lassen  und  zustimmen, ­
  da  erhobt  sich  der  Cölner  zu  der  Erklärung,  dass  er
und  der  Erzbischof  Boemund  von  Trier  der  Minderung  der
Ehre  und  des  Besitzstandes  des  Reichs  nicht  zustimmen,  und
protestirt  öffentlich  gegen  die  aus  Anlass  der  Ehe  gemachte
Schenkung.  Die  andern  Kurfürsten  bestätigen  mit  ihrem  Siegel
die  Schenkung,  die  beiden  Erzbischöfe  aber  verweigern  Zustimmung ­
  und  Besiegelung.  1
1  Geata  Trevirorum  edid.  Wyttenbaeh  et  Müller  11,  170  ff.:  Anno
domini  1299  exoraus  est  senno  intev  priucipes  Alemanniae  super  matrirnonio
  contrahendo  inter  primogenitum  filium  ltomani  regia  Alberti  et
sororem  Philipp!  regis  Franciae,  hac  conditione  adieeta,  quod  regnum  de
Arelat  dotalitio  iure  propter  nuptias  cedere  deberet,  dicto  filio  regis  Alemanniae ­
  et  suis  liercdibus  in  perpetuum  pleno  iure.  Quod  regnum  Arclatense
  reges  Franciae  iam  dudum  oocupaverant  violenter  a  tempore
dopositionis  Frederici  imperatoris:  nam  ad  ipsum  imperium  immediate
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.