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Busson.
Rudolf hat in dieser Zeit besonders Wenzel von Böhmen viele
Beweise seiner Huld gegeben, wohl in der Absicht, dadurch
diesen für die Wahl Albrechts zu gewinnen. Aber zwischen
König Wenzel und Herzog Albrecht bestand eine persönliche
Spannung, die Rudolfs Absichten hindernd in den Weg trat. 1
Bei den geistlichen Kurfürsten konnte der alte König
noch viel weniger auf ein Entgegenkommen rechnen. Rudolfs
getreuester Diener und thätigster Staatsmann Heinrich von
Isny, Erzbischof von Mainz, war bereits am 19. März 1288
gestorben. 2 Sein Nachfolger Gerhard von Eppenstein bot dem
König in keiner Weise Ersatz für den Verlust. Er stand dem
König, wenn auch nicht gerade feindlich gegenüber, doch entschieden
fern. Rudolf hatte sich früher bei der zwiespältigen
Wahl nach dem Tode des Erzbischofs Werner von Mainz für
den Gegencandidaten Gerhards, den Propst Peter, beim Papste
verwendet. Erzbischof Gerhard war ausserdem verfeindet mit
dem nächst Heinrich von Isny hervorragendsten Staatsmann
Rudolfs, Heinrich von Klingenberg, auch mit dem König selbst
hatte er Anstände wegen der Rechte seiner Kirche. Der Erzbischof
von Cöln, Sigfried von Westerburg, der auf dem
Würzburger Concil besonders die Verhandlungen zum Scheitern
gebracht hatte, war von altersher ein Gegner Rudolfs. Der
neue Erzbischof von Trier, Boemund von Warnesberg, stand
dem König zum mindesten ganz fern.
Trotz aller Ungunst der Verhältnisse aber musste Rudolf
doch noch einen Versuch wagen —• die Zeit drängte, da
Rudolfs Befinden sein baldiges Ende voraussehen liess. 3 Und
noch einmal taucht in diesen letzten Tagen des Königs eine
schwache Spur auf von jenen alten Plänen, die- ihn unter
1 S. Ko pp a. a. O. II, 3 S. 294 fl'.
2 Kopp a. a. O. I, 169 n. 3.
3 In dem, einer Einsiedler Formelsammlung entnommenen Brief Acta
imperii S. 366 Nr. 481 schreibt Rudolf dem Erzbischof von Cöln, es
werde ihm bekannt sein, dass er, von der Last der Jahre gedrückt, die
Regierung niederzulegen beabsichtige, und bittet, den Erzbischof, mit den
anderen Kurfürsten an seiner Stelle seinen Sohn zu wählen. Der Brief
ist so, wie er vorliegt, kaum-authentisch, z. B. wegen des staatsrechtlich
ungenauen Ausdrucks honus imperialis diadomatis doponondo; sonst wäre
er am ehesten als Einladungsschreiben zu dem Frankfurter Tage vom
20. Mai 1291 — s. unten — anzusehen.