Die Idee des deutschen Elbreichs und die ersten Habsburger.
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Negirung des herzoglich bairischen Kurrechts bedeuten. Nach
der ersten Anerkennung seines Kurrechts hat König Wenzel
von Böhmen am 13. April 1290 eingewilligt und Rudolf Vollmacht
gegeben, dass er, sobald er die Kaiserkrone erlangt
haben werde, selbst im Namen Böhmens den Prinzen Rudolf
zum König erwählen möge 1 — Dienst und Gegendienst also!
Für das Project Rudolfs darf man auch den Herzog Albrecht
von Sachsen als gewonnen ansehen, indem König Wenzel
zugleich für den Fall, dass Rudolf früher mit Tod abgehe,
diesem die Vollmacht, den Prinzen Rudolf zu wählen übertrug.
König Rudolf war hier also bemüht, auch unabhängig von der
Frage der Kaiserkrönung für die Sicherung der Nachfolge zu
sorgen. 2 Wenige Wochen nach Ertheilung dieser Zusagen wurde
der Prinz Rudolf, zu dessen Gunsten dieselben gemacht waren,
vom Tode dahingerafft. Wieder sehen wir nun Rudolf, wie er
schon früher einmal kurz vor dem gescheiterten Concil von
Würzburg die Möglichkeit einer zwiespältigen Wahl nach
seinem Tode ins Auge gefasst hatte, 3 die Eventualität einer
Erledigung des Reiches nach seinem Ableben erwägen. 4
Die Verhältnisse lagen jetzt allerdings für Rudolf ungünstiger
als jemals. Einzig Albrecht, Herzog von Oesterreich,
war von des Königs Söhnen noch am Leben, er, seiner zu
grossen Macht wegen, für die Königskrone ein Candidat mit
sehr geringen Aussichten. Einige Hoffnungen konnte noch
Rudolfs besonderes Verhältnis zu den weltlichen Kurfürsten
erwecken —- sämmtliche vier weltliche Wahlstimmen waren
nun ganz oder zum Theil in den Händen von Schwiegersöhnen
des Königs — Wenzels von Böhmen, Pfalzgraf Ludwigs bei
Rhein, Albrechts von Sachsen und Ottos des Jüngeren von
Brandenburg. Rudolf hat es denn auch nicht versäumt, zu versuchen,
das Verhältnis für seine Zwecke auszunutzen. Am
19. August 1290 kam Herzog Albrecht persönlich nach Erfurt,
wo sein Vater damals Hof hielt — hier wurde dann die Nachfolgefrage
verhandelt. Aber mit geringem Erfolg — bestimmte
Zusagen scheint nur Pfalzgraf Ludwig gemacht zu haben.
1 Ko pp Reielisgescliichte I, 492.
2 S. Kopp a. a. O. II, 3 S. 294 und die Noten.
3 S. ibid. II, 3 S. 294 n. 1.
4 Ibid. II, 3 S. 294 und n. 5.
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