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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Die  Idee  des  deutschen  Erhreichs  und  die  ersten  Habsburger.

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eines  römischen  Königs,  eines  Nachfolgers  im  Reich  noch  hei
Lebzeiten  ins  Werk  setzen  zu  können.
Schon  vor  der  Wahl  Nicolaus  IV.  hat  Rudolf  Boten  an
die  Curie  geschickt,  um  einen  Tag  zu  begehren  zum  Empfang
der  kaiserlichen  Krone.  Mit  besonderem  Nachdruck  hatten
die  Gesandten  eine  kurz  bemessene  Frist  verlangt.  Es  verdient
zur  Erläuterung  der  von  Nicolaus  IV.  in  dieser  Frage  eingehaltenen ­
  Politik  hervorgehoben  zu  werden,  dass  er,  damals
noch  Cardinalbischof  von  Präneste,  diesen  Gesandten  des
römischen  Königs  ihr  Drängen  auf  einen  kurz  bemessenen
Termin  widerrathen  hat.  1  Bald  nach  Nicolaus  IV.  Erhebung
sendete  Rudolf  von  Neuem  Boten  an  die  Curie  zur  Abmachung
des  Tages  für  die  Kaiserkrönung;  die  Absicht  des  Königs
war,  den  Römerzug  im  bevorstehenden  Sommer  oder  zu  Anfang
des  Winters  anzutreten,  wenn  der  päpstliche  Hof  damit  einverstanden ­
  sei.  2  Statt  sich  entgegenkommend  zu  beweisen,  hat
Nicolaus  IV.  die  Sache  hinausgezogen. 3  Als  die  zuletzt  von
Rudolf  für  die  Romfahrt  gewünschte  Frist  längst  verstrichen
war,  wendete  Nicolaus  sich  an  den  König,  dem  er  seinen  Entschluss ­
  mittheilte,  den  Bischof  Benvenuto  von  Gubbio  an  ihn
abzusenden,  um  sich  in  der  so  wichtigen  Angelegenheit  der
Romfahrt,  in  der  früher  von  Seite  des  Königs  gar  zu  sehr  auf
kurz  bemessene  Fristen  gedrängt  sei,  besser  zu  verständigen. 4
Die  päpstliche  Politik  lenkt  mit  diesem  Verschleppen  der  Angelegenheit ­
  wieder  ganz  auf  den  Standpunkt  zurück,  den  sie
unter  den  Nachfolgern  Gregors  X.  vor  Nicolaus  III.  eingenommen ­
  hatte.  Für  Rudolf  war  das  höchst  misslich.  Da  die

1  Köpp  II,  3  S.  290  und  u.  4.
2  Praefixo  de  tuo  ad  coronam  adventu  tenninus  supervenientibus  impedimentis
effectum  non  habuit  schreibt  Nicolaus  IV.  später.  Ob  aber,  wie  ich  bei
Ko  pp  a.  a.  O.  II,  3  S.  291  angenommen,  die  Stelle  so  verstanden
werden  muss,  dass  Nicolaus  selbst  einen  Termin  angesetzt  habe,  erscheint
mir  jetzt  fraglich.  Sie  könnte  sich  nach  dem  Contcxt  vielleicht  eher  auf
einen  früheren,  etwa  unter  Ilonorius  IV.  gesetzten  Termin  beziehen,  besonders ­
  nach  der  Art,  wie  Nicolaus  IV.  nachher  noch  auf  die  vor  seiner
Wahl  während  der  Sedisvacanz  nach  Rom  gekommene  Gesandtschaft
Rudolfs  Bezug  nimmt.
3  Schon  Raynald  urtheilt  so  über  seine  Politik  1289,  §.  47  durch  die
Randbemerkung:  Rem  extrahit  Nicolaus.
4  Urkunde  vom  13.  April  1289:  Raynald  1289  §.  46  ff.
Sitzungaber.  d.  plnl.-liist.  CI.  bXXXVHI.  Bd.  III,  Ilft.  45
            
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