Die Idee des deutschen Erhreichs und die ersten Habsburger.
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eines römischen Königs, eines Nachfolgers im Reich noch hei
Lebzeiten ins Werk setzen zu können.
Schon vor der Wahl Nicolaus IV. hat Rudolf Boten an
die Curie geschickt, um einen Tag zu begehren zum Empfang
der kaiserlichen Krone. Mit besonderem Nachdruck hatten
die Gesandten eine kurz bemessene Frist verlangt. Es verdient
zur Erläuterung der von Nicolaus IV. in dieser Frage eingehaltenen
Politik hervorgehoben zu werden, dass er, damals
noch Cardinalbischof von Präneste, diesen Gesandten des
römischen Königs ihr Drängen auf einen kurz bemessenen
Termin widerrathen hat. 1 Bald nach Nicolaus IV. Erhebung
sendete Rudolf von Neuem Boten an die Curie zur Abmachung
des Tages für die Kaiserkrönung; die Absicht des Königs
war, den Römerzug im bevorstehenden Sommer oder zu Anfang
des Winters anzutreten, wenn der päpstliche Hof damit einverstanden
sei. 2 Statt sich entgegenkommend zu beweisen, hat
Nicolaus IV. die Sache hinausgezogen. 3 Als die zuletzt von
Rudolf für die Romfahrt gewünschte Frist längst verstrichen
war, wendete Nicolaus sich an den König, dem er seinen Entschluss
mittheilte, den Bischof Benvenuto von Gubbio an ihn
abzusenden, um sich in der so wichtigen Angelegenheit der
Romfahrt, in der früher von Seite des Königs gar zu sehr auf
kurz bemessene Fristen gedrängt sei, besser zu verständigen. 4
Die päpstliche Politik lenkt mit diesem Verschleppen der Angelegenheit
wieder ganz auf den Standpunkt zurück, den sie
unter den Nachfolgern Gregors X. vor Nicolaus III. eingenommen
hatte. Für Rudolf war das höchst misslich. Da die
1 Köpp II, 3 S. 290 und u. 4.
2 Praefixo de tuo ad coronam adventu tenninus supervenientibus impedimentis
effectum non habuit schreibt Nicolaus IV. später. Ob aber, wie ich bei
Ko pp a. a. O. II, 3 S. 291 angenommen, die Stelle so verstanden
werden muss, dass Nicolaus selbst einen Termin angesetzt habe, erscheint
mir jetzt fraglich. Sie könnte sich nach dem Contcxt vielleicht eher auf
einen früheren, etwa unter Ilonorius IV. gesetzten Termin beziehen, besonders
nach der Art, wie Nicolaus IV. nachher noch auf die vor seiner
Wahl während der Sedisvacanz nach Rom gekommene Gesandtschaft
Rudolfs Bezug nimmt.
3 Schon Raynald urtheilt so über seine Politik 1289, §. 47 durch die
Randbemerkung: Rem extrahit Nicolaus.
4 Urkunde vom 13. April 1289: Raynald 1289 §. 46 ff.
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