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Bus son.
Uebei’ das Allgemeinste der Vermuthung, dass nämlich
durch diese von den deutschen Kurfürsten erlangte Anerkennung,
ihr Wahlrecht entstamme päpstlicher Verleihung, ein
Mittel zur Herstellung der Erblichkeit des Reichs für den
äussersten Nothfall geschaffen werden sollte, indem der Papst
in Consequenz der hier anerkannten Theorie das Wahlrecht
aufhob, wage ich nicht hinauszugehen. Namentlich muss ich
die Frage unbeantwortet lassen, ob nicht daneben doch von
Rudolf Versuche, die Kurfürsten durch Zugeständnisse zum
Verzicht auf ihr Recht zu bewegen, in Aussicht genommen
oder gar wirklich gemacht, und uns nur, wie oben bemerkt,
nicht überliefert“ sind.
Auch über einen andern, ebenso wichtigen Punkt bleibt
Alles vollkommen dunkel — wir vermögen gar nichts zu sagen
über die Rolle, welche dem König von Sicilien für die Ausführung
des Gesammtplans, namentlich für die Errichtung der
deutschen Erbmonarchie zugedacht war. Dass ihm eine solche
zugedacht gewesen und ihm im Arelat nicht blos eine Entschädigung
für das ihm auferlegte Opfer seiner Herrschaft in
propinquum provisa est electio, ut videlicet per septem principes Alamanniae
fiat, quae usqite ad ista tempora perseverat, quod est spatium
ducentorum Septuaginta annorum vel circa: et tan tum durabit,
quautum Romana ecelesia, quae supremum gradum in
principatu teilet, Christi fidelibus expediens iudicaverit;
in quo easu, ut ex verbis supra iuductis est manifestum, videlieet pro
bono statu univcrsalis ecclesiae, videtur vicarius Christi habere plenitudinem
potestatis, cui competit dicta provisio ex tripliei genere. — Es
wäre wohl verlockend, bei dem Umstand, dass Ptolomäus, der Gewährsmann
für den Eeichstheilungsplan, auch zuerst die Einsetzung der Kurfürsten
durch den Papst berichtet, in allerlei Vermutliungen sich zu
ergehen. Ich begnüge mich, darauf hinzuweiseu, dass zwischen dieser
Stelle und der zweifellos später abgefassten der Hist, eeclesiast. lib. XVIII,
cap. 2 ff. ein grosser Unterschied obwaltet, indem hier dem Kaiser
Antheil an der Einsetzung der Kurfürsten zugeschrieben wird: dietus
Otto et praedictus Gregorius . . . ordinaverunt eleetores imperii. Es ist
doch jedenfalls sehr beachtenswerth, dass Ptolomäus gerade zu der Zeit
— s. den Excurs am Schluss — da Nicolaus III. die von Ptolomäus
allein überlieferten Pläne betrieb, die Ansicht von dem rein päpstlichen
Ursprung des Kurcollegs mit allen Consequenzen formulirte, beachtenswerth
auch dann, wenn ihm, wie E. Meyer in Foss Mittheilungen III, 154,
zu zeigen versucht, eine ältere Tradition als Anhaltspunkt gedient hat.