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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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Bus  son.

Uebei’  das  Allgemeinste  der  Vermuthung,  dass  nämlich
durch  diese  von  den  deutschen  Kurfürsten  erlangte  Anerkennung, ­
  ihr  Wahlrecht  entstamme  päpstlicher  Verleihung,  ein
Mittel  zur  Herstellung  der  Erblichkeit  des  Reichs  für  den
äussersten  Nothfall  geschaffen  werden  sollte,  indem  der  Papst
in  Consequenz  der  hier  anerkannten  Theorie  das  Wahlrecht
aufhob,  wage  ich  nicht  hinauszugehen.  Namentlich  muss  ich
die  Frage  unbeantwortet  lassen,  ob  nicht  daneben  doch  von
Rudolf  Versuche,  die  Kurfürsten  durch  Zugeständnisse  zum
Verzicht  auf  ihr  Recht  zu  bewegen,  in  Aussicht  genommen
oder  gar  wirklich  gemacht,  und  uns  nur,  wie  oben  bemerkt,
nicht  überliefert“  sind.
Auch  über  einen  andern,  ebenso  wichtigen  Punkt  bleibt
Alles  vollkommen  dunkel  —  wir  vermögen  gar  nichts  zu  sagen
über  die  Rolle,  welche  dem  König  von  Sicilien  für  die  Ausführung ­
  des  Gesammtplans,  namentlich  für  die  Errichtung  der
deutschen  Erbmonarchie  zugedacht  war.  Dass  ihm  eine  solche
zugedacht  gewesen  und  ihm  im  Arelat  nicht  blos  eine  Entschädigung ­
  für  das  ihm  auferlegte  Opfer  seiner  Herrschaft  in

propinquum  provisa  est  electio,  ut  videlicet  per  septem  principes  Alamanniae
  fiat,  quae  usqite  ad  ista  tempora  perseverat,  quod  est  spatium
ducentorum  Septuaginta  annorum  vel  circa:  et  tan  tum  durabit,
quautum  Romana  ecelesia,  quae  supremum  gradum  in
principatu  teilet,  Christi  fidelibus  expediens  iudicaverit;
in  quo  easu,  ut  ex  verbis  supra  iuductis  est  manifestum,  videlieet  pro
bono  statu  univcrsalis  ecclesiae,  videtur  vicarius  Christi  habere  plenitudinem
  potestatis,  cui  competit  dicta  provisio  ex  tripliei  genere.  —  Es
wäre  wohl  verlockend,  bei  dem  Umstand,  dass  Ptolomäus,  der  Gewährsmann ­
  für  den  Eeichstheilungsplan,  auch  zuerst  die  Einsetzung  der  Kurfürsten ­
  durch  den  Papst  berichtet,  in  allerlei  Vermutliungen  sich  zu
ergehen.  Ich  begnüge  mich,  darauf  hinzuweiseu,  dass  zwischen  dieser
Stelle  und  der  zweifellos  später  abgefassten  der  Hist,  eeclesiast.  lib.  XVIII,
cap.  2  ff.  ein  grosser  Unterschied  obwaltet,  indem  hier  dem  Kaiser
Antheil  an  der  Einsetzung  der  Kurfürsten  zugeschrieben  wird:  dietus
Otto  et  praedictus  Gregorius  .  .  .  ordinaverunt  eleetores  imperii.  Es  ist
doch  jedenfalls  sehr  beachtenswerth,  dass  Ptolomäus  gerade  zu  der  Zeit
—  s.  den  Excurs  am  Schluss  —  da  Nicolaus  III.  die  von  Ptolomäus
allein  überlieferten  Pläne  betrieb,  die  Ansicht  von  dem  rein  päpstlichen
Ursprung  des  Kurcollegs  mit  allen  Consequenzen  formulirte,  beachtenswerth ­
  auch  dann,  wenn  ihm,  wie  E.  Meyer  in  Foss  Mittheilungen  III,  154,
zu  zeigen  versucht,  eine  ältere  Tradition  als  Anhaltspunkt  gedient  hat.
            
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