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B u b s o n.
Arelat in Besitz zu nehmen — dazwischen trat dann hemmend
die siciliänische Vesper. 1
Somit haben wir für die Nachricht des Ptolomäus über
die mit dem arelatischen Reich verfolgten Pläne anderweitig
ausreichende Bestätigung, die jeden Zweifel an der Richtigkeit
derselben ausschliesst.
Wenn auch nicht die gleiche Sicherheit zu erreichen ist,
so deuten doch immerhin einige unverächtliche Spuren darauf
hin, dass auch die von Ptolomäus Nicolaus III. zugelegte
Absicht einer Neugestaltung der italienischen Verhältnisse durch
Schaffung von zwei neuen Königreichen, die wohl seinen
Nepoten, den Orsini, bestimmt waren,' nicht aus der Luft
gegriffen ist. Ich muss zunächst darauf hinweisen, dass schon
in viel früherer Zeit einmal Aehnliches als Ziel der päpstlichen
Politik vorgeschwebt hat — auf ein Project, eine Tochter
König Philipps von Schwaben mit einem Neffen Innoeenz III.
zu vermählen und dem Paar Ancona, Spoleto und Toscana
als Mitgift zu geben. 2
Nach den vorhandenen Anhaltspunkten scheint es in der
That, als ob Nicolaus III. den Plan, der auf Schaffung von
zwei Königreichen in Italien, die unabhängig vom projectirten
deutschen Erbreich sein sollten, gerichtet war, wenigstens vorbereitend
schon in Angriff genommen hat. So hat Nicolaus III.
Toscana nach dem Rücktritt Karls von Anjou von dem Amt des
Reichsvicariats zunächst in eigene Verwaltung genommen. Die
von Karl daselbst kraft seines Amtes inne gehaltenen Burgen
und festen Plätze wurden von ihm einem Cardinallegaten
übergeben. Wohl hat Nicolaus in der betreffenden Urkunde
das Recht des römischen Königs betont, 2 aber er hat dann
iunioris, cui, tradunt, assignavit in dotem regnum Vienneuse super
Rliodanum, unde, quando Sicilia rebellavit, factus erat apparatus navium
in Rhodano circa Tarascone, quem ego vidi ad iuvadendum Vieunam.
1 Meine Ausführungen zeigen, dass ich mich dem Ausspruch Scheffer’s
in der angeführten Recension S. 205 .offenbar war es nur die sicilische
Vesper, welche Karl von Anjou verhindert hat, unter dem .Beifalle
Rudolfs ein starkes Königreich Arelat zu gründen 1 nur zum Theil anschliessen
kann.
2 Abel Philipp S. 374. Schirrmacher Friedrich II, I, 39.
2 Theiner Cod. dipl. I, 218 Nr. CCCLXXII.