Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
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unanfechtbarer Rechtsansprüche solche Opfer zu bringen sich
entschlossen hätten — besonders dem rechtlich für diese Frage
gar nicht in Betracht kommenden König von Sicilien.
Der Papst hat von der ihm zugestandenen Befugniss,
die Mitgift für die Prinzessin Clementia zu bestimmen, Gebrauch
gemacht, und das Königreich Arelat dafür ausersehen. Nach
dem Bericht des Ptolomäus von Lucca bildet die Uebertragung
des Arelat an den Anjou einen integrirenden Bestandtheil des
von Nicolaus betriebenen grossen Planes auf Theilung des
Kaiserreichs. Man hat neuestens gemeint, das Project mit
dem arelatischen Reich rühre von Karl von Anjou her, der
damit den ihm unbequemen Plan einer Uebertragung desselben
an Hartmann als Gemahl der englischen Prinzessin habe paralysiren
wollen. Dafür fehlt es an jedem Beweis. 1 Zugleich aber
verkennt diese Vermuthung, insoferne sie dem Papst imputirt,
dass er sich für Karls Sonderinteresse habe ausnützen lassen,
ganz entschieden das wirklich zwischen beiden obwaltende Verhältniss.
Ueberall tritt sonst die entschiedenste Abneigung des
Papstes gegen den sicilischen König hervor — so in der erzielten
Beseitigung des in Reichsitalien von Karl ausgeübten
Einflusses, dann in der Bereitwilligkeit, mit der Nicolaus III.
die hervorragendsten Gegner Karls in der Lombardei von den
kirchlichen Censuren befreit, 2 nicht minder in seiner für Karls
Absichten höchst unbequemen Politik in den orientalischen Angelegenheiten,
3 wegen der man dem Papst sogar vorgeworfen
hat, dass er vom Paläologus durch Geld bestochen, insgeheim
die Erhebung Siciliens gegen den Anjou gefördert habe. 1
1 Heller a. a. O. S. 74 meint: ,Man würde sehr irren, wenn man Nicolaus
für den Vater dieser Idee hielte; er selbst gesteht zu, dass Karl ihm
die Vorschläge eingereicht, dass er auch Einiges zu Rudolfs Beruhigung
daraus weggeschnitten, anderes gemildert, und wieder anderes zu seinen
Gunsten hinzugesetzt 1 . Aber Heller übersieht, dass dieser Vertragsentwurf,
in dem übrigens vom Reich Arelat gar nicht die Rede ist, sondern
nur im Allgemeinen dem Papst die Befugniss zuerkannt wird, die Mitgift
der Prinzessin zu bestimmen, vom Papst selbst nach Verhandlungen mit
beiden Theilen redigirt ist.
2 Kopp Reichsgeschichte II, 3 S. 169.
3 Kopp Reichsgeschichte II, 3 S. 225 ff.
4 Villaui lib. VII, cap. 54: e per moneta che si disse eh’ ebbe dal Paglialoco
acconsenti e diede aiuto e favore al trattato e rubellazione eh’ al re
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