Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Die  Idee  des  deutschen  Erbreichs  und  die  ersten  Habsburger.

637

Nachtheil  würde  es  ausschlagen,  wenn  es  schiene,  dass  einzig
aus  dem  Hause  der  Herzoge  von  Schwaben  Jemand  zum  Reich
berufen  werden  könnte, 1  oder:  Er  trete  ein  für  die  Freiheit
der  Fürsten,  wenn  er  dem  seine  Gunst  völlig  verweigere,  der
das  Reich  durch  Erbrecht  zu  behaupten  versuche. 2
Allerdings  hat  man  dann  -  noch  einmal  wieder  auf  das
legitime  Königshaus  zurückgegriffen,  und  den  letzten  Sprossen
des  staufischen  Geschlechts  auf  den  Thron  berufen.  Aber  der
Kampf  auf  Leben  und  Tod,  der  zwischen  Friedrich  II.  und
der  Curie  ausbrach,  warf  die  Entwickelung  wieder  zurück  in
die  kaum  verlassenen  Bahnen.  Das  Interesse  der  Curie  fiel
wieder  zusammen  mit  den  Wünschen  des  fürstlichen  Particularismus
  in  Deutschland,  als  bestes  Mittel,  das  verhasste  staufische ­
  Haus  zu  beseitigen,  bot  sich  die  Betonung  des  Princips
der  freien  Königswahl  dar,  Rom  und  die  Fürsten  reichten  sich
die  Hand  zur  Aufstellung  von  Gegenkönigen  gegen  die  Staufer.
So  unrichtig  es  ist,  die  Päpste  direct  als  die  Schöpfer  des
Kurfürstencollegiums  zu  bezeichnen,  unrichtig  in  jeder  der
verschiedenen  vorlängst  und  neuestens  versuchten  Formulirungen
  dieser  Behauptung,  so  gewiss  haben  sie  mittelbar  dem
Emporkommen  desselben  und  damit  dem  Princip  der  absolut
freien  Wahl  mächtigen  Vorschub  geleistet.
Eins  darf  man  aber  nicht  übersehen.  Die  in  Deutschland
entgegen  dem  alten  Herkommen  durchgedrungene  freie  Königswahl ­
  war  noch  keineswegs  allgemein  im  Reich  als  unumstössliches
  Recht  anerkannt.  Auch  nach  dem  Siege  des  Waldprincips
  hält  man  von  anderer  Seite  noch  immer  fest  am  Erbrecht ­
  des  Könighauses,  das  zeigen  die  wiederholten  Versuche
zur  Erhebung  Conradins,  des  letzten  Staufers,  während  der
Regierung  der  beiden  Ausländer;  besonders  im  Südwesten  des
Reichs  wurde  er  als  der  zur  Herrschaft  Berufene  angesehen. 3
Rudolf  von  Habsburg  ist  ohne  Illusionen  auf  den  Thron
gekommen.  Er  kannte  die  Verhältnisse,  er  wusste  namentlich
aus  den  Verhandlungen  über  seine  eigene  Wahl,  wessen  er
sich  im  Besonderen  von  dem  Kurfürstencollegium  zu  versehen

1  Innocentii  III.  Keg.  62.  Vgl.  21,  29,  33.
2  Innocentii  III.  Kegistrum  55.
3  Vgl.  Kegesten  Conradins  zum  23.  Mai,  1.  August  und  27.  September  1262.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.