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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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T  a  d  r  a.

ist,  dem  Heiligen  Römischen  Reich  und  gemeiner  Christenheit
heilsamlich  vor  zu  sein,  und  die  heilige  allgemeine  Christliche
Kirche  zu  schützen  und  zu  schirmen,  den  wir  auch  aus  angezeigten ­
  Gewalt  Römischen  König  nennen,  pronunciiren,  und
hiermit  in  Krafft  dits  in  allerbesten  Form  publiciret.
Sobald  nun  diese  Publication  in  conclavi  fürgangen,  sind
abermals  von  Ihr  Churf.  Gn.  zu  Mainz  beide  Notarien  requiriret
  worden,  über  diesen  und  alle  vorige  actus  eins  oder  mehr
Instrumenta  uf  Erfordern  zu  verfertigen.  Darauf  ich  vor  mich
und  anstatt  meines  Mit-Notarii,  der  Umhständ  der  Herren
Churfürsten  ad  conclave  deputirter  und  daselbst  zugegen  gewesener ­
  Räthe  zu  Gezeugen  ersuchet.
Postea  ward  dem  new  erwähleten  durch  Mainz  Churfürsten
vorgehalten:  Demnach  sich  die  Churfürsten  vor  der  Election
eines  Juraments  über  etzliche  pacta,  so  der  new  Electus
schwören  soll,  verglichen,  als  werden  Ihre  Majestät  solches
alles  zu  leisten  unbeschweret  sein.
Darauf  dann  Ihre  Königliche  Majestät  den  hernach
folgenden  Eid,  so  ihro  durch  Mainz  deferiret  worden,  uf  dem
offenen  Altar  in  conclavi  gelegenen  Evangelienbuch  leiblich
geschworen.

Forma  juramenti  ratione  pactorum.
Wie  wir  mit  Worten  unterrichtet  seind  und  die  Articul
durch  die  Churfürsten  vor  itziger  Wahl  eines  Römischen  Königs
gestehet  und  von  uns  mit  beliebet  und  angenommen,  und  jeder
dem  andern,  so  erwählet,  zu  schwören  und  zu  halten  versprochen ­
  und  bewilliget,  deine  wollen  wir  Ferdinand,  König  zu
Böheim  etc.  Erzherzog  zu  Oesterreich  etc.  erwählter  Römischer
König,  also  stet  und  getrewlich  nachkommen  und  halten,  auch
sonsten  alles  das  thun,  was  Uns  als  Römischen  Könige  gebühret. ­
  Als  uns  Gott  helf  und  sein  heiliges  Evangelium.
Nach  Vollendung  deßen  alles  seind  die  Herren  Churfürsten ­
  und  Botschaften  mit  dem  Electo  aus  der  Chur-Capell
in  hernachfolgender  Ordnung  zum  hohen  Altar  zugangen:
Erstlich  Trier  allein,  hernach  der  Electus,  und  neben
ihm  Mainz  uf  der  rechten  und  Cöln  uf  der  linken  Seiten,
            
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