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626 Tadra.
Eidsleistung nit allein in guter Obacht und Gedechtnus halten,
sondern auch deßen inskunfftig Gezeuge sein wollten.
Als nun dieser Actus der Eidsleistung volnzogen, haben
sich die Herren Churfürsten und Botschaften vom Altar herab
wieder in vorige Stüle begeben, und ist abermals der Antiphon:
Veni S. Spiritus etc. sampt daruf gehörigem Versicul und
Collect musice gesungen worden.
Nach diesem sind Ihre Churf. G. und Durchlauchten, wie
auch die Herren Gesandten, ihrer Ordnung nach in vor berürte
Chur-Capell oder Conclave, sampt hernach benanten ihren
Canczlern und Rathen, und obbemeldeten beiden Notarien, so
darzu gefordert worden, eingetreten, und nachdem das Thor
durch den Reichs-Marschallen, welcher darfiir ufgewartet und
darzu, wie auch dem Chor, den Schlüssel gehabt, verschlossen
worden, hat der Erzbischoff vnd Churfürst zu Mainz hernach
folgenden Vortrag gethan:
Man werde sich zu erinnern haben, was gestalt vor wenig
Tagen etliche capitulationes und pacta zu Papier gebracht und
von den samptlichen anwesenden Churfürsten und Botschaften
einhelliglich approbiret worden; dieweiln es aber herkommen,
daß dieselbe in Conclavi wiederholet und von einem und dem
andern mit handgegebenen Trewen zugesaget werden soll,
dieselbe stet, fest und unverbrüchlich zu halten und wofern
einer aus ihrem Mittel zu der Würde eines Römischen Königs
erhöhet und erwählet würde, daß derselb den Eid, uf maß
man sich verglichen, leisten vnd sich allen und jeden in der
Capitulation begriffenen Puncten gemeß bezeigen; wie nicht
weniger, da bei dieser Wahl disparia vota fallen solten, daß
alsdann die majora gelten, und diejenige Person,- uf welche die
mehrere Stimmen fallen, anders nicht, als wenn er einhelliglich
erwählet, zum Römischen König erkieset, proclamiret, und dafür
gehalten werden soll; als wollte sich Mainz versehen, man
werde solches alles an geschworenen leiblichen Eidsstat zu
versprechen und zuzusagen kein Bedenkens tragen.
Nachdem nun Ihre Churf. Gn. und Dchlcht., wie auch
die Herren Gesandten solches alles einhelliglich eingewilliget
und darauf einander die Hand gegeben, hat der hochwürdigst
mein gnedigster Churfürst vnd Herr, der Erzbischoff zu Mainz,
mich und obgemeldeten meinen Mit-Notarien abermals requiriret,