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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

o

626  Tadra.
Eidsleistung  nit  allein  in  guter  Obacht  und  Gedechtnus  halten,
sondern  auch  deßen  inskunfftig  Gezeuge  sein  wollten.
Als  nun  dieser  Actus  der  Eidsleistung  volnzogen,  haben
sich  die  Herren  Churfürsten  und  Botschaften  vom  Altar  herab
wieder  in  vorige  Stüle  begeben,  und  ist  abermals  der  Antiphon:
Veni  S.  Spiritus  etc.  sampt  daruf  gehörigem  Versicul  und
Collect  musice  gesungen  worden.
Nach  diesem  sind  Ihre  Churf.  G.  und  Durchlauchten,  wie
auch  die  Herren  Gesandten,  ihrer  Ordnung  nach  in  vor  berürte
Chur-Capell  oder  Conclave,  sampt  hernach  benanten  ihren
Canczlern  und  Rathen,  und  obbemeldeten  beiden  Notarien,  so
darzu  gefordert  worden,  eingetreten,  und  nachdem  das  Thor
durch  den  Reichs-Marschallen,  welcher  darfiir  ufgewartet  und
darzu,  wie  auch  dem  Chor,  den  Schlüssel  gehabt,  verschlossen
worden,  hat  der  Erzbischoff  vnd  Churfürst  zu  Mainz  hernach
folgenden  Vortrag  gethan:
Man  werde  sich  zu  erinnern  haben,  was  gestalt  vor  wenig
Tagen  etliche  capitulationes  und  pacta  zu  Papier  gebracht  und
von  den  samptlichen  anwesenden  Churfürsten  und  Botschaften
einhelliglich  approbiret  worden;  dieweiln  es  aber  herkommen,
daß  dieselbe  in  Conclavi  wiederholet  und  von  einem  und  dem
andern  mit  handgegebenen  Trewen  zugesaget  werden  soll,
dieselbe  stet,  fest  und  unverbrüchlich  zu  halten  und  wofern
einer  aus  ihrem  Mittel  zu  der  Würde  eines  Römischen  Königs
erhöhet  und  erwählet  würde,  daß  derselb  den  Eid,  uf  maß
man  sich  verglichen,  leisten  vnd  sich  allen  und  jeden  in  der
Capitulation  begriffenen  Puncten  gemeß  bezeigen;  wie  nicht
weniger,  da  bei  dieser  Wahl  disparia  vota  fallen  solten,  daß
alsdann  die  majora  gelten,  und  diejenige  Person,-  uf  welche  die
mehrere  Stimmen  fallen,  anders  nicht,  als  wenn  er  einhelliglich
erwählet,  zum  Römischen  König  erkieset,  proclamiret,  und  dafür
gehalten  werden  soll;  als  wollte  sich  Mainz  versehen,  man
werde  solches  alles  an  geschworenen  leiblichen  Eidsstat  zu
versprechen  und  zuzusagen  kein  Bedenkens  tragen.
Nachdem  nun  Ihre  Churf.  Gn.  und  Dchlcht.,  wie  auch
die  Herren  Gesandten  solches  alles  einhelliglich  eingewilliget
und  darauf  einander  die  Hand  gegeben,  hat  der  hochwürdigst
mein  gnedigster  Churfürst  vnd  Herr,  der  Erzbischoff  zu  Mainz,
mich  und  obgemeldeten  meinen  Mit-Notarien  abermals  requiriret,
            
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