Zur Kaiserwahl 1619.
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Churf. G. Statt das Chur-Schwert neben den Pfälzischen und
Brandenburgischen Abgesandten, die, wie sie sich verlauten
laßen, den Apfel und Scepter respective führen werden, gleich sfalls
Ihrer Mtt. fürtragen, oder ob solches durch den Herrn von
Pappenheimb als des Reichs Marschalch verrichtet werden solle.
Damit nun wo nicht bei dem actu electionis jedoch bei
dem actu coronationis hierinnen der Sachen nicht zu viel oder
wenig geschehen möge, als bitten wir unterthenigst, Eu. Churf.
Gr. wollen uns darauf mit gnedigstem Bescheide versehen.
Ueberschicken Eu. Churf. G. sonsten vermög beiliegender
Verzeichnuß unterschiedliche Schreiben, so alhier einkommen
sein. Und Eu. Churf. G. unterthenigste gehorsame Dienste zu
leisten achten wir uns jederzeit pflichtschuldig.
Datum Frankfurt am 13. Äugusti A. 1619.
Eu. Churf. G.
unterthenigste
Wolf von Mansfeld m. p.
Esaias von Brandenstein m. p.
Wolf von Lüttichau m. p.
Gabriel Tüntzel m. p.
XXVI.
*
Die kursächsischen Abgesandten zu Frankfurt an den
Kurfürsten.
(Original dd. 19-/29. August 1619. — 234/R. Fol. 72.)
Durchlauchtigster etc.
Euer Churf. G. haben wir hiebevor gehorsambst zu erkennen
gegeben, daß die geistlichen Herrn Churfürsten beneben
König Ferdinando, dieweil sie numehr eine geraume Zeit
alhier mit nicht geringen Unkosten gelegen, auch die Herbstmesse
herbeinaht, fürnemblich dahin trachteten und sich bemiiheten,
daß der Wahltag je ehe je besser fortgengig sein
und ein gewisser Termin darzu beniemet werden möchte.
Welches wir dann auch endlichen geschehen haben laßen