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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Zur  Kaiserwahl  1619.

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auf  Mittel  und  Wege  zu  trachten,  wie  doch  dem  zerrütteten
Münzwesen  Hilff  und  Rath  geschafft  und  so  viel  müglichen  in
etwas  bei  dieser  Versamblung  rcmedirt  werden  möchte;  dieweil ­
  man  aber  befunden,  daß  es  vor  diesmal  aus  vielen  darbei
angezogenen  Ursachen  fast  unmüglichen  sein  wolle,  solch  Werk
vor  die  Hand  zu  nehmen  in  Betrachtung,  daß  dieser  Punkt
nicht  vor  das  Churfürstliche  Cellegium  alleine  sondern  eine
ganze  Reichsversamblung  oder  doch  zum  wenigsten  vor  einen
Ausschuß  aller  zehen  Kreise  des  Reichs  gehörig  were,  so  hat
rnans  auch  darbei  beruhen  und  bewenden  laßen  und  bis  zu
einer  andern  und  bessern  Gelegenheit  gesparet,  inmaßen  dann
auch  vor  gut  angesehen  worden,  daß  es  auf  diesmal  darbei
verbleibe.
So  viel  die  Münzgerechtigkeit  betrifft,  welche  etlichen
Städten,  so  dem  Reich  nicht  immediate  unterworfen,  eine  Zeitlang ­
  verliehen,  ist  gleichsfalls  bedacht  worden,  denselbigen
Punkt  der  jetzigen  Capitulation  zu  inseriren,  daß  es  künftig
ohne  Vorbewust  der  unmittelbaren  Herrschaft  nicht  geschehen
und  dardurch  keinem  einig  Nachtheil  nicht  zugezogen  werden
möge.
Heute  dato  als  nach  beschehener  Ansage  man  wieder  zu
Rath  gangen  und  in  den  übrigen  Punkten  der  Capitulation
fortgefahren,  ist  wegen  des  29.  Punkts  von  den  Churpfälzischen
diese  Erinnerung  geschehen,  daß  nochmals  ihres  theils  darfür
gehalten,  es  nicht  undienstlichen  sein  solle,  so  demselbigen
angehenget  würde,  daß  nicht  allein  das  Fürstenthumb,  Grafschaften, ­
  Herrschaften  und  andere  Güter,  so  dem  künftigen
successori  im  Reich  anheim  fallen  und  zukommen  möchten,
mit  Recht,  Gerechtigkeit,  Anlagen,  Steuern  und  anderer  schuldiger ­
  Pflicht  dem  Reich  verbunden  sein  und  verbleiben,  sondern
auch  daß  dergleichen  Herrschaften  und  Güter,  so  dem  Oberhaupt ­
  itzo  albereit  zustendig  und  seiner  Botmeßigkeit  unterworfen ­
  weren,  angezogene  onera  gleich  mittragen  und  keineswegs ­
  darvon  eximirt  und  frei  gemacht  werden  sollten.  Welcher
Meinung  dann  die  andern  auch  endlichen  beigefallen  und  wie
itzo  angezogen  dasselbige  also  in  die  Capitulation  mitgebracht
worden.
Bei  dem  33  Punkt,  das  Vicariat  belangende,  ist  von  den
Churpfälzisbhen  ganz  beschwerlichen  angezogen,  was  bei  dem
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