Zur Kaiserwahl 1619.
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auf Mittel und Wege zu trachten, wie doch dem zerrütteten
Münzwesen Hilff und Rath geschafft und so viel müglichen in
etwas bei dieser Versamblung rcmedirt werden möchte; dieweil
man aber befunden, daß es vor diesmal aus vielen darbei
angezogenen Ursachen fast unmüglichen sein wolle, solch Werk
vor die Hand zu nehmen in Betrachtung, daß dieser Punkt
nicht vor das Churfürstliche Cellegium alleine sondern eine
ganze Reichsversamblung oder doch zum wenigsten vor einen
Ausschuß aller zehen Kreise des Reichs gehörig were, so hat
rnans auch darbei beruhen und bewenden laßen und bis zu
einer andern und bessern Gelegenheit gesparet, inmaßen dann
auch vor gut angesehen worden, daß es auf diesmal darbei
verbleibe.
So viel die Münzgerechtigkeit betrifft, welche etlichen
Städten, so dem Reich nicht immediate unterworfen, eine Zeitlang
verliehen, ist gleichsfalls bedacht worden, denselbigen
Punkt der jetzigen Capitulation zu inseriren, daß es künftig
ohne Vorbewust der unmittelbaren Herrschaft nicht geschehen
und dardurch keinem einig Nachtheil nicht zugezogen werden
möge.
Heute dato als nach beschehener Ansage man wieder zu
Rath gangen und in den übrigen Punkten der Capitulation
fortgefahren, ist wegen des 29. Punkts von den Churpfälzischen
diese Erinnerung geschehen, daß nochmals ihres theils darfür
gehalten, es nicht undienstlichen sein solle, so demselbigen
angehenget würde, daß nicht allein das Fürstenthumb, Grafschaften,
Herrschaften und andere Güter, so dem künftigen
successori im Reich anheim fallen und zukommen möchten,
mit Recht, Gerechtigkeit, Anlagen, Steuern und anderer schuldiger
Pflicht dem Reich verbunden sein und verbleiben, sondern
auch daß dergleichen Herrschaften und Güter, so dem Oberhaupt
itzo albereit zustendig und seiner Botmeßigkeit unterworfen
weren, angezogene onera gleich mittragen und keineswegs
darvon eximirt und frei gemacht werden sollten. Welcher
Meinung dann die andern auch endlichen beigefallen und wie
itzo angezogen dasselbige also in die Capitulation mitgebracht
worden.
Bei dem 33 Punkt, das Vicariat belangende, ist von den
Churpfälzisbhen ganz beschwerlichen angezogen, was bei dem
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