Zur Kaiserwahl 1619. 611
S. Churf. Gr. folgende Mitwoclie den andern Herrn Churfürsten
und der Abwesenden Gesandten durch den Mainzischen Canzler
anzeigen laßen, daß Ihre Königl. W. mit dem gemachten Schluß
wegen des Ankündigungsschreiben und der darinnen angedeuteten
Interposition und bevorstehenden Handlung gar wohl
content und zufrieden were, hette auch von Anfang dieses
angesponnenen Unheils ihr nichts höher angelegen sein laßen,
dann daß Friedt, Ruhe und Einigkeit wiederumb gestiftet und
alle Mißhandlungen, Thätligkeiten und Kriegsverfaßungen in
der Cron Böhernb Vorkommen und abgeschafft werden möchten.
Was aber darmit ausgerichtet worden, solches gebe die Erfahrung.
Dann obwohl er der König nach Ableiben der jüngst
verstorbenen Kais. Mtt. hochlöbl. Gedäclitnuß allerhand Mittel
und Wege, dadurch die Sachen wiederumb in einen ganz
geruhiglichen und erträglichen Stand gebracht werden können,
den Böhmen vorgeschlagen, so hetten doch solche bei ihnen
ganz und gar nicht verfangen wollen, ja er were auch auf die
an sie abgegangene Schreiben keiner Antwort gewürdiget worden,
inmaßen dann auch bei ihnen der angebottene Stillstand auf
eine Zeit lang nicht zu erhalten gewesen, sondern sie in ihrem
bösen Fürnehmen immer fortgefahren, dahero es dann leider
zu dem betrübten Zustande, darinnen itzo in Böhmen die
Sachen bestünden, gerathen. Sein des Königs Gemüth und
Intention weren gar nicht dahin gerichtet, daß Land und Leut
verderbet und so viel unschuldiges Blut vergossen werden
sollte. Darumb wollte er sich seines Theils gar gern submittiren
und die von dem Churfürstlichen Collegio vorhabende
und angebottene Unterhandlung nicht ausschlagen.
Darauf ist das von der Mainzischen Canzelei an den
König und die Stände verfasste Denunciationschreiben abgelesen
und nach fürgehender Danksagung gegen Chur-Trier
wegen der auf sich genommenen Mühe und Verrichtung bei
dem Könige Ferdinando bemelt Concept allerdings beliebet
worden, von welchem Schreiben Eu. Churf. G. bei ehester
Gelegenheit Abschrift unterthenigst von uns überschickt
werden soll.
Nach diesem hat man von der Capitulation zu reden
angefangen und als dem Herrn Churfürsten zu Mainz ankeimgestellet,
was man vor einen modum procedendi darinnen halten
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