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T a d r a.
XXIV.
Die kursächsisclien Abgesandten zu Frankfurt an den
Kurfürsten.
(Original dd. 10/20. August 1619. Wahltagsacten 234/ß. Fol. 11.)
Durchlauchtigster etc.
Eu. Churf. G. berichten wir hiemit in Unterthenigkeit,
welchergestalt den 7. dies die Herrn geistlichen Churfürsten
sowohl der weltlichen Churfürsten Abgesandten Frue morgens
zu rechter Zeit an gewöhnlichen Ort zur Consultation sich auf
vorhergehende Ansage wieder eingestellet und hat der Churfürst
zu Mainz durch dero Canzlern pi’oponiren laßen, es were
dem hochlöbl. Churfürstlichen Collegio guter maßen wissend,
daß nunmehr ein ehrbar Rath der Stadt Frankfurt dero unterthenigsten
eingegebenen Schreiben nach sich accommodiret und
die Assecuration neben den Bürgern und Soldaten zu praestiren
erbötig, darneben aber gesucht, weil in Forier-Zetteln an
Pferdten und Dienern eine Uebermaß zu befinden, inan wollte
doch hierinnen gebührliche Moderation treffen und anordnen.
Stelleten derentwegen Ihre Churf. G. beede obg-esatzte puncta
zur Umbfrag, welchen Tag die Eidesleistung anzustellen und
was man sich der nachmals gesuchten Moderation halben in
Forier-Zetteln erklären wollte, darauf man ingesambt dahin
geschlossen, daß gedachtem Rath durch die Deputirten anzuzeigen,
ihre Bürgerschaft, Befehlichshaber und Soldaten sollten
sich darnach achten, damit aufn nähern Montag als den 9.
dieses die gewöhnliche Eidesleistung dem Herkommen nach
von ihnen abgelegt werden möchte, und weil der Personen
und Pferde Anzahl nicht so groß und wichtig, die anwesende
Churfürsten auch die bei sich habende Diener nicht von sich
laßen oder dero Hofstadt in solcher Eil verändern könnten,
als wollten sie nicht zweifeln, wohlgedachter Rath würde ihr
Suchen fallen laßen und vor diesmal zufrieden sein. Und weil
man sich des Herkommens erinnert, daß die König!. W. zu
Böhmen von solchem actu nicht zu excludiren, so ist insgesammt
vor gut angesehen, daß Nachmittag umb 3 Uhr Ihr
Königl. W. per deputatos notificirt und zugleich berichtet
würden, daß aufn 9. dieses die Eidesleistung ihren Fortgang
haben sollte zu Ihrer Kön. W. Behebung stellende, ob sie in