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T a d r a.
dreien Herren Ständen des Königreichs Böheim angegebenen
verordneten und gevollmeohtigten Directoren und Lands-Räthen
ufm Prager Schloß, vom 23./13. nechstverwichenen Monats
Juli zu recht eingehändiget worden, daraus wir mit hoher
Befrembdung vernommen, aus was eingeführten rationibus und
praejudiciis sie sich ob uns beschweren, daß uf tödtliches Ableiben
weiland deren in Gott ruhenden Kaiserl. Majtt. wir den
Durehleüchtigen, hochgebornen Fürsten, Herrn Ferdinanden,
Königen zu Ungarn und Böheim, Erzherzogen zu Oesterreich,
unsern besondern lieben Herrn Freund und Herrn Sohn, in
dero österreichischen Stadt Wien zu Erwählung eines Röm.
Königs anliero beschrieben, und erfordert, auch was gestalt
sie Sr. Kön. Wrd. die jura eleetoralia und folglich die Cron
Selbsten zu disputiren unterstehen und zu Ende begehren, die
Verfügung zu thun, damit der ausgeschriebene Wahltag suspendiret,
das Churf. Collegium durch Richtigmachung der böhmischen
Session und Churstimm ersetzet und zu deßen Beförderung
die Stände in Böhmen vor ausländischer Servitut
gesichert, und bei ihren Privilegien und Freiheiten sainpt
erlangten Religion-Frieden gelaßen, oder da solche Suspension
nicht zu erhalten, ermeldete Stände zu dem vorstehenden
Wahltag beschrieben und erfordert werden mögen.
Daß wir nun nach Inhalt der güldenen Bull und dem
bekannten Herkommen gemäß in Kraft unsers tragenden Erz-Cancellariat-Ampts
den vor wenig Jahren mit aller Ständen in
Böhmen Wissen und Willen angenommenen, publicirten und
mit allen behörigen Solennitäten öffentlich gekröneten König in
Böhmen, deme man gehuldiget und geschworen und welcher
zuvor durch allerhöchstgedachte Kais. Majt. hochlöblichsten Andenkens
mit dem Königreich, dem Churfürstenthum und darzu
behörigen Wahlrecht der Gebühr belehnet und investiret worden,
als unsern ungezweifleten und durch vorgangene verschiedene
gratulationes nit allein von den vornehmsten Ständen im Reich
sondern auch fast allen benaclitbarten Potentaten erkannten
Mit-Churfürsten, und nicht andere, so in der güldenen Bull
weder gemeldet noch gemeinet sind, zu diesen instehenden
Wahltag an Orten und Enden, da derselbe anzutreffen, beschrieben
und erfordert, das getrauen wir gegen Gott, auch
an Orten und Enden, da diese Sachen hingehören, mit