Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Zur  Kaiserwalil  1619.

595

schließen  und  euch  darauf  unsere  Meinung'  zuschreiben  könnten,
sintemal  wir  aber  nicht  wissen,  wohin  unsere  vorstimmende
Mit-Churfiirsten  ihre  vota  dirigiren  möchten,  so  wollet  ihr,  der
Graf,  wann  man  ad  conclave  kommen  wird,  darauf  mit  Fleiß
acht  geben,  und  da  ihr  befinden  werdet,  daß  Chur  Triers  und
Cölns  L.  (wie  wir  uns  fast  die  Gedanken  machen)  uf  Königs
Ferdinandi  Person  stimmen  und  der  König,  daß  man  ihn  noch
zur  Zeit,  weil  es  ihn  selbst  betreffe  mit  seinem  voto  verschonen ­
  wollte,  wie  breuchlich  suchen  würde,  euch  inliegender
Notul  nach  in  euerem  voto,  weil  sonderlich  an  Chur  Mainzens
L.,  daß  sie  eben  der  Meinung  sein  würden,  nicht  zu  zweifeln,
dadurch  dann,  da  der  König  es  endlich  acceptiret,  die  majora
erhalten,  mit  ihnen  conformiren  sollten,  wann  aber  hochgedachte ­
  Chur  Trier  und  Cölns  L.  ein  anderes  Subjectum  Vorschlägen ­
  und  die  churpfälzischen  Abgesandten  ihnen  beifallen,
alsdann  euer  votum  demselben  nach  auch  richten  und  also  von
der  beiden  geistlichen  Churfürsten  L.  euch  diesfalls  nicht
sondern;  und  demnach  dieses  alles  bis  nach  erfolgeter  Wahl
billich  in  höchster  Geheim  zu  halten  sein  wird,  inmaßen  wir
dann  eben  aus  der  Ursachen  gegenwärtige  unsere  Resolution
nicht  in  unserer  Canzelei  sondern  durch  unserer  geheimen  Rathe
einen  selbst  schreiben  laßen,  als  wollet  ihr  solche  in  euere
Canzelei  nicht  geben  sondern  bei  euch  selbst  behalten  und
vor  der  Wahl  davon  kegen  keinen  Menschen,  wer  der  auch  sei,
das  geringste  erwehnen,  da  ihr  auch  gleich  von  den  anderen
unsern  Mit-Churfiirsten  selbst  oder  der  abwesenden  Abgesandten, ­
  was  diesfalls  unser  Gemüth  und  Meinung  oder  wohin
wir  inclinirten,  in  Vertrauen  befraget  werden  sollet,  daß  ohne
sonderbaren  unsern  Befehlich  ein  solches  noch  zur  Zeit  zu
melden  euch  nicht  gebührete,  ufs  glimpflichste  und  höflich
entschuldigen  mit  dem  Anhänge,  wann  es  ad  ipsum  actum
electionis  kommen  würde,  daß  ihr  euch  alsdann  an  euerm  Ort
der  Gebühr  hierüber  auch  vernehmen  laßen  wollet.  An  diesem
allen  vollbringet  ihr  unsern  gnedigsten  Willen.
Datum  Dresden  den  2.  Augusti  A.  1619.

Sitznngäber.  d.  phil.-liist.  CI.  LXXXVIII.  Bd.  III.  Hft.

39
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.