Zur Kaiserwalil 1619.
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schließen und euch darauf unsere Meinung' zuschreiben könnten,
sintemal wir aber nicht wissen, wohin unsere vorstimmende
Mit-Churfiirsten ihre vota dirigiren möchten, so wollet ihr, der
Graf, wann man ad conclave kommen wird, darauf mit Fleiß
acht geben, und da ihr befinden werdet, daß Chur Triers und
Cölns L. (wie wir uns fast die Gedanken machen) uf Königs
Ferdinandi Person stimmen und der König, daß man ihn noch
zur Zeit, weil es ihn selbst betreffe mit seinem voto verschonen
wollte, wie breuchlich suchen würde, euch inliegender
Notul nach in euerem voto, weil sonderlich an Chur Mainzens
L., daß sie eben der Meinung sein würden, nicht zu zweifeln,
dadurch dann, da der König es endlich acceptiret, die majora
erhalten, mit ihnen conformiren sollten, wann aber hochgedachte
Chur Trier und Cölns L. ein anderes Subjectum Vorschlägen
und die churpfälzischen Abgesandten ihnen beifallen,
alsdann euer votum demselben nach auch richten und also von
der beiden geistlichen Churfürsten L. euch diesfalls nicht
sondern; und demnach dieses alles bis nach erfolgeter Wahl
billich in höchster Geheim zu halten sein wird, inmaßen wir
dann eben aus der Ursachen gegenwärtige unsere Resolution
nicht in unserer Canzelei sondern durch unserer geheimen Rathe
einen selbst schreiben laßen, als wollet ihr solche in euere
Canzelei nicht geben sondern bei euch selbst behalten und
vor der Wahl davon kegen keinen Menschen, wer der auch sei,
das geringste erwehnen, da ihr auch gleich von den anderen
unsern Mit-Churfiirsten selbst oder der abwesenden Abgesandten,
was diesfalls unser Gemüth und Meinung oder wohin
wir inclinirten, in Vertrauen befraget werden sollet, daß ohne
sonderbaren unsern Befehlich ein solches noch zur Zeit zu
melden euch nicht gebührete, ufs glimpflichste und höflich
entschuldigen mit dem Anhänge, wann es ad ipsum actum
electionis kommen würde, daß ihr euch alsdann an euerm Ort
der Gebühr hierüber auch vernehmen laßen wollet. An diesem
allen vollbringet ihr unsern gnedigsten Willen.
Datum Dresden den 2. Augusti A. 1619.
Sitznngäber. d. phil.-liist. CI. LXXXVIII. Bd. III. Hft.
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