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T a d r a.
eines Haubts sich nicht vergleichen, soll ihnen bis solches
geschieht ihre gewöhnliche Kost abgebrochen und an deren
Statt Wasser und Brod gegeben werden (aur. bullae art. 1.
und 2.) itzo aber wird es dieser dritten Zeit also gehalten,
daß die Herrn Churfürsten, wenn sie zu Frankfurt Zusammenkommen,
sich des Tags zur Wahl vergleichen, denselben
benennen und unterdeß de capitulatione caesari futuro exhibenda
tractiren. Wann dann aus der Abgesandten zu Frankfurt
Relation zu vernehmen, daß der Eid zur Wahl von den'
anwesenden Churfürsten und der abgesandten Botschaften noch
nicht abgelegt, die Bestimmung des Tages zur Wahl auch
(wie man sich dessen gleichwohl itzo angemaßet) ohne dies
nicht vor die geistlichen Churfürsten alleine sondern das sämbtliche
Churfürstliche Collegium gehörig, als ist geschlossen, daß
den Gesandten billig zu befehlen, solches gebührlich zu ahnden
und daß es inskünftige zu keiner Einführung gereichen möge,
zu bedingen.
XX.
Der Kurfürst von Sachsen an seine Abgesandten zu
Frankfurt.
(Concept dcl. 2./12. August 1619. Fol. 376.)
Johanns Georg etc.
Unsern Gruß zuvor. Wolgeborner, Veste und hochgelarter
Räthe und liebe Getreuen!
Aus beigefügter unserer Antwort werdet ihr mit mehrerm
vernehmen, welcher Gestalt wir uns uf eure vom 22. und 24.
abgewichenes Monats Juli eingeschickte unterthänigste Relationes
gnedigst resolviren, laßen es auch darbei allenthalben
bewenden und bleiben. Dieweil wir aber bei uns leicht ermessen
können, daß man nunmehr zu dem Wahlwerk schreiten und
in demselben einen Schluß machen werde, darzu wir von dem
Allmächtigen Glück und Segen getreulich wünschen, auch daher
die Notturft befinden, daß wir uns kegen euch des Subjecti
halben, welches bei dieser bevorstehenden Deliberation das
fürnembste und wichtigste ist, erklären, so wollten wir zwar
nichts liebers denn daß wir uns hierinnen eines gewissen ent-