Zur Kaiserwalil 1G19.
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5. Haben aller dreien weltlichen Churfürsten Abgesandten
dem Herrn Churfürsten zu Mainz das Handgelübd gethan,
welches auf keinem andern als einem Wahltage zu geschehen
pfleget.
6. Hat man, wie uf andern Wahltagen herkommen, wegen
Vereidung des Käthes, der Bürgerschaft, Soldaten und deren
Befehlichshaber zu Frankfurt in offenen Rath geredet, sich
auch hierüber eines einhelligen Schlußes und Meinung ver
glichen.
7. Were unsers guedigen Herrn Intention dahin niemals
gerichtet gewesen, den Wahltag zu hintertreiben, sondern viel
mehr die Composition der böhemischen Unruhe zu befördern,
und dieweil die Herrn geistlichen Churfürsten unserer Ge
sandten zu Frankfurt Bericht auch I. I. I. Churf. G. G. G.
selbst an S. Churf. G. gethanen Schreiben nach sich erkleret,
daß sie zwar zu Uebernehmung der Composition gerne ver
stehen, die praeparatoria des Orts machen, der Fürladungs
schreiben, auch Zeit und Orts zu dieser Handlung mit dero
Mit-Churfürsten willig vergleichen wollten, darbei aber mit
angehänget, daß sie das Wahlwerk, dessen Fortsetzung wegen
itziges Übeln Zustandes im Reich höchst nothwendig, bis solches
zu Ende gebracht nicht differiren könnten, weil zu dieser
Composition viel Zeit gehören wollte, interim aber das Römische
Reich ohne Haupt gelaßen werden müßte', als hetten unser
gnedigster Herr deswegen in sie ferners nicht zu dringen,
sondern müßten S. Churf. G. sich vielmehr mit diesem Er
bieten begnügen, die angestellte Wahl in Namen Gottes ihren
Fortgang erreichen und dieses einen rechten Wahltag sein und
bleiben laßen.
8. Da auch gleich vors 8. die Herrn geistlichen Chur
fürsten ratione interpositionis in negotio bohemico sieh unsern
gnedigsten Herrn nicht accommodiret, liette man doch auch
itzo über diesen Punkt so harte nicht mehr zu halten, weil
die Stände der Cron Böheim nebenst denen incorporirten
Landen sich nunmehr verschworen, bei denen jenigen 100 Ar-
tikuln, welche sie bei jüngster zu Prag gehaltenen General-
Zusammenkunft zusammengetragen, einmal vor alle zu bleiben
und sich darumben einiger fernem Tractation oder Interposi
tion keinesweges zu untergeben, daß also aus diesem zu