Zur Kuiscrwahl 1619.
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der verpflichten Schuldigkeit nach zu gebrauchen unterlaßen,
und daraus dem Reich angedeuter maßen einig Unheil (so der
Allmächtige gnediglich verhüeten wolle) zustehen solte, gereichen
würde, das stellen deroselben hochvernünftig zu bedenken wir
frl. anheim.
Damit aber dannoch E. L. und menniglichen zu verspüren,
daß wir das unßerige bei dem böhmischen Unwesen
und deßen Accommodirung zu thun geneigt und unsere Meinung
nit seie, dies Königreich lenger in diesen verderblichen Unwesen
also stecken zu laßen, man sich dessen also gewiß versichert
halten möge, seind wir entschlossen neben Eu. und
anderer unserer Mit-Churfiirsten L. L. auch denen Ständen,
so sie weiters darzue zu ziehen sich mit uns vergleichen werden,
einzig aus Lieb zum Vaterland, und in Kraft tragenden Churfürstlichen
Ambts pro authoritate et officio uns deßwegen anzunehmen,
darinnen zue handlen, auch hierzue mit denselben
alsobald gewißen Tags und Orts zue Fortsetzung deßen zu
vergleichen, daßelbe so wol oftgedachter Königl. Wrd. und Ld.
zue Ungarn und Böheim als dero Ständen durch sonderbare
Ausschreiben zue notificiren, und dahin zu sehen, daß gleich
nach verrichter Königl. Wahl, welche sich nunmehr nit lenger
differiren läst, solche Handlung vorgenommen und unausgesetzt
zu erwünschten guten Ende gebracht werde. Wir müßen aber
hiebei unangedeut nit laßen, daß solche Handlung von uns
dahin nit gemeint, der König. Wrd., welche wir, wie uugezweifelt
Eu. und anderer unserer Mit-Churfürsten L. L. L.
auch für einen unzweifendlichen König in Böllern und unseren
Mit-Churfürsten achten und erkennen, welcher auch daher zue
diesen Wahltag beschrieben worden und alhie erschienen,
quaestionem Status moviren zu laßen, wenigers darüber uns
einiger Erkentniiß anzumaßen, sondern verstehen wir dieselbe
uf die zwischen Sr. König. Wrd. und dero angehörigen Ständen
entstandener Mißverstende und Gebrechen, und wie die daraus
erfolgte Kriegsempörung ohnverletzt Ihrer Königl. Wrd. und
Ld. Ehr und Affects fürderlich und uf billiche Weg hin und
beigelegt werden mögen.
Sintemal wir dann zue E. Ld. als einem hochverstendigen
friedfertigen aus fürstl. teutschen Stamm erbornen und des
Reichs Wohlfahrt hochliebenden Churfürsten das bestendige