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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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T  a  d  r  a.

unseren  großen  Insiegel  übersenden,  die  wollet  der  Mainzisclion
Canzlei  einliefern,  sonsten  aber  nochmals,  wann  es  zur  Consultation
  kommet,  bei  unserer  euch  mitgegebenen  Instruction
verharren  und  auf  Pfalzens  votum  gute  Achtung  geben,  und
da  dieselben  das  Compositionswerk  vor  dem  Wahltag  vorzunehmen ­
  nicht  gedenken,  sondern  daß  man  zu  demjenigen
schreiten  sollte,  darumb  dieser  Tag  ausgeschrieben,  erwehnen
würden,  euch  auch  darnach  richten,  doch  mit  dem  Anhang,
daß-  wir  nicht  zweifelten,  man  würde  nach  vollbrachten  und
geendigten  Wahlwerk  alsdann  auch  consultiren,  wie  das  in  der
Cron  Böhmen  entstandene  Unwesen  gestillet  und  alles  zu  einem
ruhigen  und  friedlichen  Stand  gebracht  werden  möchte,  würde
aber  Pfalz  nochmals  prorogationem  des  Wahltags  suchen  und
die  Composition  des  böhmischen  Unwesens  dem  Wahltag  vorgezogen ­
  haben  wollen,  werdet  ihr  Inhalts  eurer  Instruction
denselben  adhaeriren  und  dieß  Werk  in  keinen  Verzug  bringen,
biß  wir  uns  gegen  euch  anderweit  resolviren  können.  Sollte
auch  von  Pfalzen  wegen  des  Königs  Person  und  seiner  Ilabilität
  halben  ichtwas  vorbracht  werden,  euch  an  eurem  Ort
dahin  vernehmen  laßen,  daß  wir  diesen  Punkt,  als  welcher  auf
Erklärung  der  güldenen  Bull  und  desselben  eigentlichen  Verstand ­
  und  dem  Herkommen  beruhete,  vor  schwer  und  wichtig
befenden,  derenthalben  euch  befohlen,  der  sämptlichen  Churfürsten ­
  sowohl  der  Abwesenden  Bätlie  und  Botschaften  Gutachten ­
  und  Bedenken  hierüber  zu  vernehmen  und  uns  solches
eilends  zu  berichten,  weren  wir  erpötig  uns  darauf  aller  Gebühr ­
  zu  erklären.  Würde  aber  dieses  keines  erwehnet,  so  ists
breuchlich,  daß  die  Capitulation  eines  künftigen  Haupts  vor
die  Handt  genommen,  verlesen  und  von  Punkten  zu  Punkten
erwogen  werde,  ob  bei  einem  und  dem  andern  ichtwas  zu
erinnern  oder  dieselbe  zu  verbessern  sei,  zuvor  aber  die  Churfürstlichen ­
  Räthe  und  Abgesandten  dem  Herrn  Churfürsten  zu
Mainz  mit  handgegebener  Treue  in  pleno  consessu  zu  bezeugen
schuldig,  daß  sie  nemlich  außer  ihren  Herrn  und  der  Lehenspflicht ­
  sonsten  niemand  mit  Eidt  oder  Dienst  verwandt.
Weil  dann  die  Mainzischen  die  Capitulation  in  ihrer  Verwahrung, ­
  solche  auch  von  Punkten  zu  Punkten  zu  verlesen
pflegen  und  bei  voriger  Wahl  dieselbe  genugsamb  erwogen''
und  verbessert  worden,  also  daß  wir  unserstheils  darbei  nichts
            
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