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T a d r a.
unseren großen Insiegel übersenden, die wollet der Mainzisclion
Canzlei einliefern, sonsten aber nochmals, wann es zur Consultation
kommet, bei unserer euch mitgegebenen Instruction
verharren und auf Pfalzens votum gute Achtung geben, und
da dieselben das Compositionswerk vor dem Wahltag vorzunehmen
nicht gedenken, sondern daß man zu demjenigen
schreiten sollte, darumb dieser Tag ausgeschrieben, erwehnen
würden, euch auch darnach richten, doch mit dem Anhang,
daß- wir nicht zweifelten, man würde nach vollbrachten und
geendigten Wahlwerk alsdann auch consultiren, wie das in der
Cron Böhmen entstandene Unwesen gestillet und alles zu einem
ruhigen und friedlichen Stand gebracht werden möchte, würde
aber Pfalz nochmals prorogationem des Wahltags suchen und
die Composition des böhmischen Unwesens dem Wahltag vorgezogen
haben wollen, werdet ihr Inhalts eurer Instruction
denselben adhaeriren und dieß Werk in keinen Verzug bringen,
biß wir uns gegen euch anderweit resolviren können. Sollte
auch von Pfalzen wegen des Königs Person und seiner Ilabilität
halben ichtwas vorbracht werden, euch an eurem Ort
dahin vernehmen laßen, daß wir diesen Punkt, als welcher auf
Erklärung der güldenen Bull und desselben eigentlichen Verstand
und dem Herkommen beruhete, vor schwer und wichtig
befenden, derenthalben euch befohlen, der sämptlichen Churfürsten
sowohl der Abwesenden Bätlie und Botschaften Gutachten
und Bedenken hierüber zu vernehmen und uns solches
eilends zu berichten, weren wir erpötig uns darauf aller Gebühr
zu erklären. Würde aber dieses keines erwehnet, so ists
breuchlich, daß die Capitulation eines künftigen Haupts vor
die Handt genommen, verlesen und von Punkten zu Punkten
erwogen werde, ob bei einem und dem andern ichtwas zu
erinnern oder dieselbe zu verbessern sei, zuvor aber die Churfürstlichen
Räthe und Abgesandten dem Herrn Churfürsten zu
Mainz mit handgegebener Treue in pleno consessu zu bezeugen
schuldig, daß sie nemlich außer ihren Herrn und der Lehenspflicht
sonsten niemand mit Eidt oder Dienst verwandt.
Weil dann die Mainzischen die Capitulation in ihrer Verwahrung,
solche auch von Punkten zu Punkten zu verlesen
pflegen und bei voriger Wahl dieselbe genugsamb erwogen''
und verbessert worden, also daß wir unserstheils darbei nichts