Znr Kaiserwalil 1619.
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Mainzisclien Canzler auf Befehl seines gnedigsten Churfürsten
und Herrn in Rath und zur Umbfrage desselbigen Tags proponirte
Punkten, weil solche zimblich weitleufig und nicht von
geringer Importanz, auch die Zeit mehrern theils verfloßen
gewesen, es vor gut angesehen, daß solche den Sachen inmittelst
weiter nachzudenken bis auf folgenden Dienstag verschoben
worden. Als man nun den 20. dieses genommenen
Verlaß nach in Rath wieder zusammen kommen und einen
Punkt nach dem andern in gebührliche Deliberation gezogen,
ist es zwar bei denen in unser Relation angedeuteten und
abgehandelten Punkten allerdings verblieben, daß nemblich
dem Rath und Bürgerschaft alhier die Notul des Eydes, welchen
sie dem hochlöblichen Churfürstlichen Collegio, solches in ihren
Schutz und Gewahrsam zu nehmen, dem Herkommen nach zu
leisten schuldig, sich darinnen zu ersehen, zuegestellet, desgleichen
ihnen der anwesenden Herrn Fürsten und Gesandten
Förierzettel überantwortet werden möchte, nicht zwar zu dem
Ende, daß bei ihnen dem Rath stehen sollt, hierinnen zu
erkennen oder Ziel und Maß zu geben, wie viel Diener ein
oder der andere Churfürst mit sich herein bringen oder alhier
in der Anzahl behalten möchte, dann solche cognitio einig und
allein dem Churfürstlichen Collegio zustünde, derer Churf. G.
sich über diesen Punkt mit einander künftig wohl zu vergleichen
wissen würden, sondern damit sie Nachrichtung und
Wissenschaft betten, was und wie viel Diener ein jeder Churfürst
in seinem Comitatu mit anhero gebracht, auf daß dieselbigen
von den andern frembden unterschieden werden und
der Rath dahero, wem und was sie vor Leuten diesen Collogialtag
über Schutz und Schirm zu leisten schuldig weren, wissen
könnten.
Soviel den dritten im Churfürsten-Rath proponirten Punkt
anlanget, ob nemblichen die von den Herrn Directoren der
Cron Böhmen anhero abgefertigte Gesandten in die »Stadt und
hernacher ihre Werbung abzulegen zur Audienz in das Churfürstl.
Collegium zu laßen sein sollen, seind bei Beratschlagung
desselbigen ungleiche und widerwertige Meinungen vorgefallen,
dann die ^geistlichen Herrn Churfürsten sind in denen Gedanken
gestanden, weil die güldene Bull in diesem Fall gewisse
und klare Maß gebe, daß frembder Herrn und Potentaten
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