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T a d r a.
sorgende größere Trennungen der Stände dem Reich einig
Unheil begegnen sollte, daß meniglich den Chupfürsten die
Schuld zumessen würde, welches sie auch nicht zu verantworten,
hingegen aber da auch schon durch Fortsetzung der Wahl
einig Ungemach erfolgen sollte, würden die Churfürsten, daß
sie der güldenen Bull nachgangen und ihr Ambt verrichteten,
wohl entschuldiget sein. Derowegen der negste Weg sich demnegsten
an die güldene Bull zu halten, dieselbe vermöchte
Mainz zum Ausschreiben, die andere zu erscheinen, so were
der ausgeschriebene Termin so nahe, daß der Prorogation
halben nichts verordnet werden könnte, blieben also darbei,
daß die Wahl zu befördern, wegen des übrigen wollten sie
nicht disputiren, es könnte aber gesetzt werden, dieweil ein
Römischer Kaiser mit sondern hohen Pflichten und mehr als
kein anderer Stand dem Reich verbunden, auch derowegen
einen sondern großen Respect auf die Churfürsten und Stände
haben muß, man sollte seiner besser in tali statu als sonsten
zur Handlung mechtig, auch des Königreichs Böheim gesichert
sein, stelleten es doch alles zue der Churfürsten Schluß, ein
jeder Churfürst müße auf seine selbst Schuldigkeit sehen, dann
in der güldenen Bulla versehen, daß die Gesandten der Abwesenden
Stelle ersetzen und die Wahl darumb nicht verschieben
•
sollten, hofften wann Pfalz erscheine, Sachsen würde sich auch
accommodiren, dann so viel des Königs Kriegsvolk belanget,
weren sie beide genugsam versichert und hetten sich der
geringsten Gefahr nicht zu befahren, bevorab weil sich der
König selbst hindangesetzt ihrer bekannten Ungelegenheit heraußer
zu begeben entschlossen, könnte auch da es von nöthen
noch mehr Versicherung gemacht iverden.
So viel verspüret worden hat Pfalz alles wohl aufgenommen
und zu Herzen gefasst.
XII.
Die kursäehsischen Gesandten zu Frankfurt an den
Kurfürsten.
(Original dd. 22. Juli/1. August. A. 1619. Fol. 323.)
Durchlauchtiger etc.
Eu. Churf. G. haben den 19. dieses wir geliorsambst zu
erkennen gegeben, daß die unterschiedliche von dem Churfürstl.