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T a d r a.
uns solches in dero Instruction mitgegeben, gebührlichen mit
Glimpf und Bescheidenheit vorbracht, befinden aber allen
Umbständen nach, daß sie auch mit unserm voto nicht zufrieden,
derentwegen dann Mainz unsere Zusammenkunft und Deliberation
bis auf ferner Ansagen gestehet.
Wann dann, gnedigster Churfürst und Herr, wir unserer
Instruction verhoffentlicli nunmehr eine unterthänigste Gnüge
gethan und bei künftigen Bathgängen, wann die Catholischen,
wie wir gewiß darfür halten, auf ihrer beschlossenen Meinung
verharren, ohne weitern Befehl nicht viel würden verrichten
können, sondern vielmehr, wann wir gleich unser Votum instendig
urgirten, zu Trennung und anderen besorgenden Offensionen Ursach
geben würden, als haben wir in großer Eil, so bald wir vom
Römer kommen und ehe die Post abgangen, unsern schweren
Pflichten nach Eu. Churf. G. den jetzigen Zustand entdecken
sollen mit gar unterthenigster Bitt, Eu. Churf. G. wollen unsere
schuldige Sorgfältigkeit in Gnaden vermerken, und so bald immer
zu beschehen möglich mit gnedigster Resolution in einem und
dem andern uns versehen. Solches erfordert jetziger Gelegenheit
und Zustand nach die höchste Nothdurft und Eu. Churf. G.' unterthenigste
treue Dienste zu leisten seind wir bereit und willig.
Datum Frankfurt a. M. den 20. Juli. A. 1619.
Eu. Churf. G.
unterthänigste etc.
Esaias von Brandenstein m. p.
Wolf von Lüttichau m. p.
Gabriel Tüntzel m. p.
Wolf von Mansfeld m. p.
XI.
Protokoll einer Berathung der Kurpfälzischen und Mainzischen
Räthe, ob der Wahltag wegen der böhmischen Unruhe zu verschieben
sei.
(Copia ohne Dat. [Juli 1619.] Fol. 301.)
Chur-Pfalz: Anhalt, Canzler Grün, Johann Dietrich von
Schönberg haben Chur-Mainz in praesentia Herrn von Metternich,
D. Gereon, Vitzthumbs zu Aschaffenburg, Canzlern anbringen
laßen: Bedanken sich des freundlichen Erscheinens, möchten