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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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T  a  d  r  a.

dero  Ankunft  durch  den  Erb-Marschalchen  andeuten  zu  laßen,  sie
wollten  sich  in  der  Nähe  aufhalten,  in  etwas  gedulden,  sie  würden
des  Quartierens  halben  förderlichst  Resolution  erlangen.
Wir  haben  auch  Eu.  Churf.  G.  Befehlich  noch  unterm
dato  Dresden  den  6.  Juli  uns  bei  den  Pfälzischen  Rüthen,
an  welchen  die  Brandenburger  dependiren,  mit  guter  Gelegenheit ­
  und  unvermerkt  der  bewußten  Sache  erkundiget,  welche
zwar  gern  den  titulum  20.  in  aurea  bulla  dahin  wie  die  Böhmen
verstehen  wollen,  ließen  sich  aber  vernehmen,  sie  hetten  nicht
in  Befehlich  des  Königs  erlangte  jura,  possessionem  oder  anderes
anzufechten,  es  möchte  von  Böhmen  herkommen,  also  daß  aus
vielen  Umständen  abzunehmen,  w r eil  Pfalz  dom  Könige  durch
Gesandten  gratuliren,  den  Titul  eines  böhmischen  Königs  vielmals
geben  laßen,  dieser  passus  möchte  von  ihnen  wohl  unangerührt
bleiben,  oder  da  sie  es  gleich  in  votis  gedächten  nichts  denn  Unwillen, ­
  Feindschaft  und  andere  Ungelegenheit  darvon  bekommen.
Wann  dann  gnedigster  Churfürst  und  Herr  wir  nunmehr
die  gewisse  Nachrichtung,  daß  die  Catholischen  das  Wahl  werk
zu  befördern  ihnen  inständig  angelegen  sein  laßen  und  nicht
vermutlien  können,  daß  die  Composition  der  böhmischen  Unruhe
der  Wahl  vor  diesmal  vorgezogen  werde,  ungeachtet  daß  wir
morgendes  Tages  mit  gar  guter  Bescheidenheit  Eu.  Churf.  G.
Instruction  nach  angeregte  Vergleichung  mit  allem  Fleiß  wiederumb
  urgiren  wollen,  als  bitten  wir  ganz  unterthenigst,  Eu.
Churf:  G.  wolle  auf  solchen  Fall  uns  förderlichst  mit  gnedigster
Resolution  vei'sehen,  damit  wir  in  einem  und  dem  andeni  nicht
zu  viel  oder  zu  wenig  thun  und  verrichten  mögen,  welchem
Eu.  Churf.  G.  Befehlich,  so  bald  wir  denselben  erlangen,  stricte
xinterthänigst  xxnd  gehorsambst  von  uns  naclxgelebet  werden  soll,
dann  Eu.  Churf.  G.  zu  Tag  und  Nacht  unterthänigste  gehorsambste
  Dienste  zxx  leisten,  ei'kennen  wir  uns  nach  höchstem
Vermögen  pflichtschuldig.
Datum  Frankfurt  a.  M.  den  19.  Juli  A.  1619.
Eu.  Churf.  G.
unterthänigste  etc.
Esaias  von  Brandenstein  m.  p.
Wolf  von  Lüttichau  m.  p.
Gabriel  Tüntzel  m.  p.
Wolf  von  Mansfeld  m.  p.
            
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