Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Zur  Kaiserwalil  1619.

549

fürsten  allerseits  geschworen,  drei  terminos  peremptorios  oder
exclusivos,  als  zum  ersten  wann  Chur-Mainz  den  Wahltag  ausschreiben, ­
  zum  andern  binnen  welcher  Zeit  die  Churfürsten
Zusammenkommen  und  zum  dritten  in  was  vor  Zeit  sie  sich
mit  der  Wahl  expediren  und  dieselbe  enden  und  verrichten
sollen.  Da  man  nun  bei  itziger  Zusammenkunft  andere  Sachen
fürnehme  und  tractirte,  würde  zum  wenigsten  die  zur  königlichen ­
  Wahl  bestimmte  Zeit  verfließen  und  also  die  güldene
Bull  in  diesem  passu  überschritten  w.erden.
Zum  fünften,  ob  man  gleich  vorwenden  möchte,  es  könnte
die  Zeit  consensu  electorum  prorogirt  werden,  so  wollte  doch
hiebei  Zweifel  vorfallen,  ob  solches  auch  in  der  Herrn  Churfürsten ­
  Macht  und  Gewalt  stündte,  als  die  mit  einem  treuen
Eyd  ad  observantiam  der  güldenen  Bull  und  also  auch  der
darinnen  benimbten  Zeit  verbunden  und  unter  diesen  W'erk
nicht  allein  das  clmrfürstl.  Collegium  sondern  auch  andere
Stände  des  Reichs  interessirt  weren,  die  dann  leichtlichen  nicht
gestatten  würden,  daß  die  prorogation  in  arbitrio  electorum
stehen  sollte,  weil  solcher  gestalt  daraus  leichtlichen  folgen
könnte,  daß  die  Herrn  Churfürsten  die  Wahl  mit  höchstem
Nachtheil  des  Reichs  länger  aufziehen  und  verschieben  oder
auch  wohl  gar  keinen  Kaiser  wählen  möchten.
Zum  sechsten,  obwohl  der  Maihzische  Canzler  darfür
gehalten,  es  möchten  die  Churpfälzischen  und  Brandenburgischen
  des  böhmischen  Wesens  halber  gleichsfalls  instruirt  sein
und,  daß  solches  vorliero  möchte  beigelegt  werden,  Erinnerung
thuen,  so  weren  doch  ihrer  beederseits  Vollmachten  dem  stylo
und  oftgedachter  güldenen  Bull  dem  Buchstaben  nach  allenthalben ­
  gemäß,  wie  uns  dann  darvon  Abschriften  zugestellet
worden,  die  Eu.  Churf.  G.  wir  hiermit  unterthänigst  überschicken. ­

Zum  siebendten,  so  weren  gleichwol  noch  etliche  Churfürsten, ­
  sonderlich  aber  Trier  und  Cölln  der  Interposition  halber
noch  zur  Zeit  von  keinem  Theil  ersucht.
Zum  achten,  wie  deine  allem  aber  würde  keiner  unter
Ihren  Churf.  Gd.  gefunden  werden,  der  ihme  solche  Composition
  nicht  mit  allen  treuen  Fleiß,  Eifer  und  Ernst  würde  angelegen ­
  sein  und  an  aller  müglicher  Beförderung  derselben
36*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.