Zur Kaiserwalil 1619.
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fürsten allerseits geschworen, drei terminos peremptorios oder
exclusivos, als zum ersten wann Chur-Mainz den Wahltag ausschreiben,
zum andern binnen welcher Zeit die Churfürsten
Zusammenkommen und zum dritten in was vor Zeit sie sich
mit der Wahl expediren und dieselbe enden und verrichten
sollen. Da man nun bei itziger Zusammenkunft andere Sachen
fürnehme und tractirte, würde zum wenigsten die zur königlichen
Wahl bestimmte Zeit verfließen und also die güldene
Bull in diesem passu überschritten w.erden.
Zum fünften, ob man gleich vorwenden möchte, es könnte
die Zeit consensu electorum prorogirt werden, so wollte doch
hiebei Zweifel vorfallen, ob solches auch in der Herrn Churfürsten
Macht und Gewalt stündte, als die mit einem treuen
Eyd ad observantiam der güldenen Bull und also auch der
darinnen benimbten Zeit verbunden und unter diesen W'erk
nicht allein das clmrfürstl. Collegium sondern auch andere
Stände des Reichs interessirt weren, die dann leichtlichen nicht
gestatten würden, daß die prorogation in arbitrio electorum
stehen sollte, weil solcher gestalt daraus leichtlichen folgen
könnte, daß die Herrn Churfürsten die Wahl mit höchstem
Nachtheil des Reichs länger aufziehen und verschieben oder
auch wohl gar keinen Kaiser wählen möchten.
Zum sechsten, obwohl der Maihzische Canzler darfür
gehalten, es möchten die Churpfälzischen und Brandenburgischen
des böhmischen Wesens halber gleichsfalls instruirt sein
und, daß solches vorliero möchte beigelegt werden, Erinnerung
thuen, so weren doch ihrer beederseits Vollmachten dem stylo
und oftgedachter güldenen Bull dem Buchstaben nach allenthalben
gemäß, wie uns dann darvon Abschriften zugestellet
worden, die Eu. Churf. G. wir hiermit unterthänigst überschicken.
Zum siebendten, so weren gleichwol noch etliche Churfürsten,
sonderlich aber Trier und Cölln der Interposition halber
noch zur Zeit von keinem Theil ersucht.
Zum achten, wie deine allem aber würde keiner unter
Ihren Churf. Gd. gefunden werden, der ihme solche Composition
nicht mit allen treuen Fleiß, Eifer und Ernst würde angelegen
sein und an aller müglicher Beförderung derselben
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