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Tadra.
anzubringen, Ihrer Königl. Wrd. neben Ueberreichung beigefügtes
Schreibens auch anzeigen, außer desjenigen so der
Deliberation und Berathschlagung vorfallender Puncten angedeutet,
weil ein König zu Böhem bei den deliberationibus
nicht, sondern allein zu gewißen actibus pfleget erfordert zu
werden. Wegen den Chur-Brandenburgischen Abgesandten aber
euch auf ihr Angeben und Zuspi-echen mit gewöhnlichen Gegenerbieten
der Gebühr zu erzeigen wißen.
Und weil wir vermuthen, es möchten die Churpfälzischen
eine Zusammenkunft der weltlichen Chur-Fürsten Abgesandten
vor gewöhnlichem Rathgange, oder doch hernacher anstellen
und dergleichen conventus allerlei Mißtrauen, welches leider
mehr dann zu viel unter den Churfürsten albereit zubefinden,
zu causiren pflegen, wir aber daßelbe vielmehr zu vermindern,
dann zu vermehren geneigt:
So wollet hierinnen ganz behutsam gehen, und durch
allerhand dienstliche Motiven, so die Zeit euch an die Hand
geben wird, sonderlich des befahrenden Mißtrauen halber, und
daß Sie gleichsamb eine Trennung und Separation der Churfürsten
praesupponirten, solche und dergleichen Conventus, do
sie begehren würden, abwenden, zu aller Correspondenz euch
sonsten anerbieten, mit dem endlichen Vermelden, daß Ihr
ohne dieß befehlichet des heil. röm. Reichs Nutz und Wohlfart
neben den andern zuerwegen, insonderheit aber dahin euch
zu bemühen, daß das Inter- und Composition-Werk der böhmischen
Unruhe alsbald vorgenommen und darauf die Wahl
befördert werden möchte. Ferner habt ihr aus beigefügten
Schreiben der Herrn Directorn zu vernehmen, was sie der
bevorstehenden Wahl an uns gelangen laßen, dergleichen dann
auch erlangten Bericht nach an die andern weltlichen Churfürsten
erfolget, und zweifeln wir ganz und gar nicht, es werde
eine ansehenliche Absendung von den böhmischen Ständen an
die sämbtlichen Churfiirsten abgefertiget, und dasjenige vor
und anbracht, auch mit embsichen Fleiß sollicitirt werden, was
angeregtes Schreiben in Buchstaben besaget.
Wann nun daßelbe geschieht und Sie sich bei euch absonderlich
anmelden und Audienz begehren werden, so wollet
dieselbe zwar hören, ihnen aber auf vorgehendes Gegenerbieten