Zur Kaiserwahl 1619.
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welchem allen dann Eu. Churf. Gr. selbst gnädigste gute Wissenschaft
haben. Und die weil wir die Beisorge tragen, da dieses
alles erst auf dem Wahltag publice erinnert werden sollte, es
möchte Ihrer Königl. W. König Ferdinando fast zu etwas
Unglimpf gereichen, wir aber gleichwol nicht sehen, da nicht
andere Mittel getroffen wie solches füglich zu unterlaßen, in
Erwägung, daß Eu. Churf. Gr. kraft tragenden Churfürstlichen
Ampts in alleweg oblieget, über der güldenen Bulla und deren
Disposition als einem lege fundamentali und das fürnemlieh zu
Conservation der Herrn Churfürsten praeeminenz gehörig zu
halten und daraus in geringsten nicht zu schreiten, sintemahl
wann die aufgehoben fast keines mehr von den fürnehmbsten
legibus Imperii in observantia übrig sein würde; da auch gleich,
wie doch nicht zu rathen, dergleichen Erinnerung von Eu.
Churf. G. Abgefertigten nicht geschehe, woher doch die Beisorg
zu tragen, daß nicht etwa dieselbe von den Herrn Churpfälzischen,
Chur-Brandenburgischen, oder auch wohl gar von
den Ständen der Krön Böhmen erfolgen möchte, da sie dann
nicht würden vorüber können, ihre Meinung dero Pflicht und
güldenen Bull genieß dabei gleichfalls fürbringen zu laßen.
Als ruhet bei Eu. Churf. G. gnedigsten Gefallen, ob sie Herrn
Landgraf Ludwigs F. G. bei itzigen deroselben Anwesen dessen
also in guten Vertrauen berichten, dabeneben auch freundlich
ersuchen wollten, dem Herrn Churfürsten zu Mainz hievon ehist
miiglich, weil der Wahltag für der Thür, ausführliche Andeutung
zu thun, S. Churf. G. auch dahin beweglich zu ermahnen,
sie wollten in Betrachtung solcher Uinbstände die Sachen wohl
in Acht nehmen und es dahin richten, damit bei itziger Churfürstl.
Zusammenkunft (dabei gleichwol Eu. Churf. G. aus obangezogenen
ehehafftlichen Verhinderung persönlich sich nicht
befinden könnten) nicht etwa Neuerung eingeführet, die güldene
Bulla atfs den Augen gesetzet und dadurch schädtliche
Trennung und mehrere Mißtrauen im Reich angerichtet, sondern
vielmehr die Wahl eines Römischen Königs, bis die böhmische
Unruhe verglichen, verschoben, zu Uebernehmung solcher Composition
die sämptlichen Churfürsten vom Herrn Churfürsten
zu Mainz beweglich ermahnet, auch diejenige, an deren persönlichen
Erscheinen gezweifelt, ersucht würden, die ihrigen
hierauf zu instruiren, inmaßen Eu. Churf. G. dergleichen zu