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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Zur  Kaiserwahl  1619.

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sie  trost-  und  hülflos  gelassen  und  keiner  Audienz  gewiirdiget
werden  sollten,  zu  gescliweigen,  dass  das  gute  Vertrauen,  welches
sie  jetzo  zu  dem  kurfürstlichen  Collegio  wegen  bevorstehender
Composition  trügen,  dadurch  geschmälert,  abnehmen  und  fallen
und  sie  wohl  gar  zur  Desparation  gebracht  werden  dürften 1 .
Gegen  die  angeführte  Bestimmung  der  goldenen  Bulle  brachten
namentlich  die  brandenburgischen  Gesandten  einzelne  Beispiele,
und  zwar  aus  den  Jahren  1519  und  1562  vor,  aus  welchen
hervorginge,  dass  es  mit  der  Zulassung  fremder  Gesandten
auch  anders  gehalten  wurde  als  die  geistlichen  Kurfürsten
Vorgaben. 1
Auch  in  der  zweiten  Frage,  über  die  in  derselben  Sitzung
verhandelt  wurde,  ob  man  nämlich  zuerst  von  der  Beilegung
der  böhmischen  Unruhe  handeln  und  dann  erst  zur  Wahl
schreiten,  oder  ob  diese  jedenfalls  vorhergehen  solle,  konnte
keine  Einigung  erzielt  werden.  Die  geistlichen  Kurfürsten  behaupteten, ­
  dass  man  sich  nach  den  Bestimmungen  der  goldenen
Bulle  halten  müsse,  es  sei  auch  kein  Interpositions-  sondern
ein  Wahltag  ausgeschrieben  und  zu  einem  solchen  seien  bereits ­
  König  Ferdinand  als  auch  sie  (die  geistlichen  Kurfürsten)
persönlich  erschienen,  wogegen  sie  zu  einem  Interpositionstag
ihre  Gesandten  abgefertigt  hätten;  übrigens  wären  Kurköln
und  Trier  von  den  Böhmen  gar  nicht  wegen  der  Interposition
ersucht  worden,  man  wisse  daher  nicht,  ob  ihre  Personen
den  Böhmen  zu  Hinlegung  des  Unwesens  annehmlich  wären.
Dagegen  wendeten  die  Gesandten  der  weltlichen  Kurfürsten,
namentlich  die  sächsischen,  ihrer  Instruction  gemäss  ein:  ,es
erfordere  des  kurfürstlichen  Collegii  Dignität  und  Hoheit,  bei
diesem  betrübten  Zustande  des  Reichs,  da  fast  ganz  Deutschland ­
  in  motu  und  Kriegsverfassung  stünde,  zwischen  beiden
streitenden  Parteien  die  Friedenshandlung  vorzunehmen  und
solche  dem  Wahltage  vorzuziehen 1 .
Da  sich  auf  diese  Weise  die  Stellung  der  Parteien  und
das  Stimmenverhältniss  gleich  blieb  und  eine  Einigung  nicht
erzielt  werden  konnte,  musste  die  Sitzung  ohne  Entscheidungaufgehoben
  werden.

1  Bericht  der  säclis.  Gesandten  dd.  22.  Juli/1.  August  1619.
Sitzungsbor.  d.  phil.-hist.  CI.  LXXXVIII.  Bd.  III.  Hi't.

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