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Tadra.
Bestimmung enthalten, die Gesandten sollen zwar die böhmische
Botschaft anhören, dieselbe aber auf die schon früher den
Böhmen ertheilte Antwort des Kurfürsten verweisen und ihnen
andeuten, sie sollen sich mit ihrem Suchen an den Kurfürsten
von Mainz wenden, der es alsdann an das gesammte kurfürstliche
Collegium zur Berathschlagung bringen würde.
In demselben Sinne wie die Instruction war auch die für
die sächsische Gesandtschaft ausgestellte Vollmacht verfasst,
also nicht ausschliesslich zu einem Wahltage, wie es der goldenen
Bulle gemäss sein sollte (aus welchem Grunde auch die
Vollmacht vom Kurfürsten zu Mainz beanständet wurde); in
diesem Sinne haben sich auch die sächsischen Gesandten gleich
nach ihrer Ankunft in Frankfurt gegen die geistlichen Kurfürsten
ausgesprochen, sahen aber gleich bei ihrem ersten
Zusammentreffen mit denselben ein, dass man den sächsischen
Vorschlägen nicht nachgeben werde.
Merkwürdiger Weise und gegen alles Erwarten hatten
Kurpfalz und Kurbrandenburg die Vollmacht für ihre Gesandten
nicht so wie Sachsen, sondern vollkommen der goldenen Bulle
gemäss zur Vornahme der Kaiserwahl verfassen lassen, so dass
dieselbe von den Kurfürsten für gütig erklärt und die pfälzischen
und brandenburgischen Gesandten in der ersten Sitzung am
27. Juni 1 sogleich zu den geistlichen Kurfürsten geführt, während
die sächsischen in einem besonderen Gemach gelassen wurden,
wo ihnen von den dahin abgeschickten kurfürstlichen Räthen
bedeutet wurde, dass ihre Vollmacht nicht genügend sei, dass
die Kurfürsten aber beschlossen hätten, sie zu den der Wahl
vorhergehenden Berathungen zuzulassen, zum eigentlichen Wahlacte
müssten sie aber eine andere Vollmacht vom Kurfürsten
vorzeigen. Dem gegenüber machten die kursächsischen Gesandten
geltend: ,es wäre die Composition der böhmischen Unruhe
eine necessitas urgens, da ganz Deutschland wegen de?
böhmischen Krieges in voller Verfassung und an Reitern und
Knechten viel Tausend Mann auf die Beine gebracht, welches
aufgegangene Feuer zu dämpfen und zu löschen die höchste
und unumgängliche Nothdui'ft erfordere', erklärten sich aber
bereit, darüber an den Kurfürsten zu referiren. Hierauf wurden
Ich folge hierin den Angaben der sächs. Gesandten.