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Haftel.
Fassung derselben bestimmen. Das Probuleuma wird gelautet
haben: . . . e'Soljs xvj ßouAf,- <]>'.ko'/.paxY]c ewtev • (es folgte nun die
Belobung Philipps und die Erstreckung des Vertrages auf seine
Nachkommen, dann) o oetvoc ewtev • xä p.ev akky. y.aOchcep <Pikoy.pxvq<;, 1
und nun folgten die zu Grünsten der Phokier einzuleitenden
Massnahmen. 2 Der definitive Volksbeschluss deckte sich mit
dem ersten Theil des Probuleuma und trjjg wie dieses die
Worte •I’tXoy.päxY)? ewsv an der Spitze. Dann folgte der Zusatzantrag:
‘lüXozpaxYjc ewtsv xa p.sv akkx •/.aSaitep xy) ßouAvj, eäv oe
ixoiwcrt Tw/.sl: ä Sei y.at -apao’.oüci xotc Äp.yty.xuoxt xb lepöv, ßov)0£iv y.xA.
Wenn diese Restitution richtig ist, so lassen sich daraus zugleich
Bedingungen erkennen, unter denen es möglich war, dass der
Hauptantrag und das Amendement den Namen ein und desselben
Antragstellers aufweisen. 3
Leider wissen wir über das durchgefallene Amendement
nur so viel, dass es eine für die Phokier günstige Tendenz gehabt
habe; mehr nicht. Und damit ist uns ein für die Beurtheilung der
demosthenischen Beschuldigungen wichtiges Moment abhanden gekommen.
Dass dasselbe in einem ausgesprochen Philipp feindlichen
Sinne gehalten war, ist darum unwahrscheinlich, weil Demosthenes
nicht den Inhalt derselben weiter zu einer Vergleichung mit
dem philokratischen Amendement heranzieht, sondern wiederholt
nur seine Auffassung von der Bedeutung desselben vorführt, und
vor allem, weil es nicht wohl denkbar ist, dass der Rath in
einem Athem Philipp seinen Dank und sein Misstrauen in
unverhüllter Form zu decretiren dem Volke Vorschlägen konnte. 4
1 So z. B. CIA. II nr. 86 Z. 29: Mev^evog sTtceV* toc p.sv aXXa xaOa::sp
Krjcpiaoooxo? * or.oaca 6’ av xxX. und, wenn auch vielleicht das bezügliche
Amendement mit dem voranstehenden Hauptbeschluss nicht gleichzeitig
ist, CIA. I nr. 31 B: ff>avxoxX% eltze’ TZEpt jjlsv T7j(; ig ßpsav ar.oiy.ixg xaOarcep
AvjpioxXeeitze * OavxoxX^a oe Tfpoaayayetv xxX.
2 Dem. RvdGes. § 18 xat 7iepi- xtov utzoXoItzwv (xauxa o’ yjv ^DcoxeIs xat Hulat)
|X7) r.poiaüca auveßouXeuov.
3 Ob der Fall im CIA. II. Add. Ib, wo Kephisophon der Spitze des
Haupt- und des Zusatzantrages steht, von gleicher Art ist, wage ich nicht
zu behaupten. Jedenfalls ist dieses Zusammentreffen ein ganz singuläres;
vgl. Demosthen. Studien I (Sitzungsber. LXXXY1I S. 50 [54] Anm.).
4 Demosthenes lässt darum auch vorsorglich den Richtern zuerst das
. Zeugniss des Antragstellers, das sich wohl weitläufiger über die Rathssitzung
und die Motive seines Antrages ausliess, vorlesen, dann erst den