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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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Haftel.

Fassung  derselben  bestimmen.  Das  Probuleuma  wird  gelautet
haben:  .  .  .  e'Soljs  xvj  ßouAf,-  <]>'.ko'/.paxY]c  ewtev  •  (es  folgte  nun  die
Belobung  Philipps  und  die  Erstreckung  des  Vertrages  auf  seine
Nachkommen,  dann)  o  oetvoc  ewtev  •  xä  p.ev  akky.  y.aOchcep  <Pikoy.pxvq<;,  1
und  nun  folgten  die  zu  Grünsten  der  Phokier  einzuleitenden
Massnahmen. 2  Der  definitive  Volksbeschluss  deckte  sich  mit
dem  ersten  Theil  des  Probuleuma  und  trjjg  wie  dieses  die
Worte  •I’tXoy.päxY)?  ewsv  an  der  Spitze.  Dann  folgte  der  Zusatzantrag: ­
  ‘lüXozpaxYjc  ewtsv  xa  p.sv  akkx  •/.aSaitep  xy)  ßouAvj,  eäv  oe
ixoiwcrt  Tw/.sl:  ä  Sei  y.at  -apao’.oüci  xotc  Äp.yty.xuoxt  xb  lepöv,  ßov)0£iv  y.xA.
Wenn  diese  Restitution  richtig  ist,  so  lassen  sich  daraus  zugleich
Bedingungen  erkennen,  unter  denen  es  möglich  war,  dass  der
Hauptantrag  und  das  Amendement  den  Namen  ein  und  desselben ­
  Antragstellers  aufweisen. 3
Leider  wissen  wir  über  das  durchgefallene  Amendement
nur  so  viel,  dass  es  eine  für  die  Phokier  günstige  Tendenz  gehabt
habe;  mehr  nicht.  Und  damit  ist  uns  ein  für  die  Beurtheilung  der
demosthenischen  Beschuldigungen  wichtiges  Moment  abhanden  gekommen. ­
  Dass  dasselbe  in  einem  ausgesprochen  Philipp  feindlichen ­
  Sinne  gehalten  war,  ist  darum  unwahrscheinlich,  weil  Demosthenes ­
  nicht  den  Inhalt  derselben  weiter  zu  einer  Vergleichung  mit
dem  philokratischen  Amendement  heranzieht,  sondern  wiederholt
nur  seine  Auffassung  von  der  Bedeutung  desselben  vorführt,  und
vor  allem,  weil  es  nicht  wohl  denkbar  ist,  dass  der  Rath  in
einem  Athem  Philipp  seinen  Dank  und  sein  Misstrauen  in
unverhüllter  Form  zu  decretiren  dem  Volke  Vorschlägen  konnte. 4

1  So  z.  B.  CIA.  II  nr.  86  Z.  29:  Mev^evog  sTtceV*  toc  p.sv  aXXa  xaOa::sp
Krjcpiaoooxo?  *  or.oaca  6’  av  xxX.  und,  wenn  auch  vielleicht  das  bezügliche
Amendement  mit  dem  voranstehenden  Hauptbeschluss  nicht  gleichzeitig
ist,  CIA.  I  nr.  31  B:  ff>avxoxX%  eltze’  TZEpt  jjlsv  T7j(;  ig  ßpsav  ar.oiy.ixg  xaOarcep
AvjpioxXeeitze  *  OavxoxX^a  oe  Tfpoaayayetv  xxX.
2  Dem.  RvdGes.  §  18  xat  7iepi-  xtov  utzoXoItzwv  (xauxa  o’  yjv  ^DcoxeIs  xat  Hulat)
|X7)  r.poiaüca  auveßouXeuov.
3  Ob  der  Fall  im  CIA.  II.  Add.  Ib,  wo  Kephisophon  der  Spitze  des
Haupt-  und  des  Zusatzantrages  steht,  von  gleicher  Art  ist,  wage  ich  nicht
zu  behaupten.  Jedenfalls  ist  dieses  Zusammentreffen  ein  ganz  singuläres;
vgl.  Demosthen.  Studien  I  (Sitzungsber.  LXXXY1I  S.  50  [54]  Anm.).
4  Demosthenes  lässt  darum  auch  vorsorglich  den  Richtern  zuerst  das
.  Zeugniss  des  Antragstellers,  das  sich  wohl  weitläufiger  über  die  Rathssitzung ­
  und  die  Motive  seines  Antrages  ausliess,  vorlesen,  dann  erst  den
            
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