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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Deinosfclienische  Studien.  II.

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Es  entwickelte  sich  über  diesen  Entwurf  nach  der  Entfernung ­
  der  Gesandten  Philipps  1  eine  heftige  Debatte,  deren
Umrisse  noch  deutlich  erkennbar  sind.  Dem  Anträge  des
Philokrates  stand  zunächst  nur  das  Dogma  des  Synedriums
gegenüber,  welches  zu  Anfang  der  Sitzung  zur  Verlesung  kommen
musste,  da  ja  dadurch  das  Volk  zum  Abschluss  des  Friedens
im  Namen  der  Bundesgenossen  autorisirt  wurde.  Philokrates
trat  dann  als  der  erste  Sprecher  für  seinen  Antrag  auf,  der
die  Grundlage  der  Debatte  bildete.  Die  Opposition  war  eine
allgemeine.  Mit  dem  grössten  Erfolge  sprach  Demosthenes.  Ich
möchte  nicht  zweifeln,  dass  er  nicht  bloss  einige  Amendements
zu  dem  vorliegenden  Entwurf,  wie  die  Aufnahme  der  Pliokier
und  Halier,  begründet,  sondern  auch  genauer  die  Bedingungen
dargelegt  haben  wird,  unter  denen  er  den  Abschluss  einer
Symmachie  anrathen  könne.  Zunächst  aber  hatte  das  Bündniss,
Friedensinstrumentes:  ,Auch  über  die  Rechtskraft  der  Geschäftsverträge
und  andere  Handelsverhältnisse  werden  Bestimmungen  getroffen  sein 1 .
Bas  aber  gellt  aus  Heg.  RvHal.  §  9—13  nicht  hervor  und  an  eine  Art
Handelsvertrag,  an  Aufnahme  von  Bestimmungen  eines  solchen,  ist  schon
darum  nicht  zu  denken,  weil  von  der  Ingcrenz  eines  heliastischen  Gerichtshofes, ­
  in  dessen  Hand  nach  der  vorausgellenden  Procheirotonie  der  Ekklesie
die  definitive  Genehmigung  solcher  Verträge  gelegt  war,  nichts  verlautet.
—  Was  Demosthenes  im  Sinne  hat,  wenn  er  RvdGes.  §  144  sagt  ev  r,
(<I>:),ozpaxou?  yvcoptp)  /.ai  xauxa  zai  ~.6W  aAX’  k'xi  xoüxu>v  OEtvoxsp’  saxi
YEYpap.fJ.dya,  wissen  wir  nicht.
1  Dass  die  Gesandten  fremder  Staaten  nach  Ausrichtung  ihres  Auftrags  in  der
Ekklesie  sich  zu  entfernen  pflegten,  lässt  sich  schliessen  aus  Dein.  RvdGes.
§  144  (s.  die  folg.  Anm.)  und  Xen.  Hell.  V  1,  49  [j.Exa  xauxa  sßouk.EÜovxo  o\  ’A0»jvaioi,
  was  nicht  heissen  kann,  wie  Busolt  erklärt,  ,nach  Schluss  der  Debatte
beriethen  sie  sich“.  Denn  ßouXsüsoöa:  ist  eben  debattiren  und  es  heisst  weiter
zat  xöjv  [jlev  ävxtXsYo’vxcov  our.  y]ve!’/_ovxo  äv.oüovxEc,  lilryplaavxo  ok  ßor)0slv
Tiavorjps!  7.x/..  Vielmehr  heisst  psxa  xauxa  ,nach  diesen  Reden  der  fremden
Gesandten“,  die  also  der  Debatte  vorausgingen.  Jedenfalls  folgt  nicht
das  Gegentheil  aus  Dem.  RvdGes.  §  113,  indem  dort  Aescliines  in  der
Ekklesie  sv0c'.y.7'JU.EV0c  xoi?  “pfaßsai  Tiapa  xou  'iHkimxou  jxapoua'.  »tioAXou?«
»xou?  Oopußouvxa?  eivat,  oklyo'jq  ok  xou?  axpaxsuouEvov?«.  Auch  den  in
Athen  anwesenden  Gesandten  konnte  er  sich  durch  diese  Worte  empfehlen ­
  wollen.  Das  aber  heisst  hier  EVOEi7.vuo0ai  (vgl.  §  160  Eyapi^ovxo
~avx’  EVOEi7.vup.EVOi  7.ai  üjxEpz.oXar.EuovxE;  exsTvov).  In  Betracht  kommt  ein
analoger  Vorgang  der  spartanischen  Volksversammlung,  den  wir  aus
Thukydides’Beschreibung  I  67  —87  kennen.  Nachdem  die  Gesandten  der
Korinthier  und  Athener  gesprochen,  heisst  es  c.  79:  [j.Exaoxr J aajj.EVOi  jxdvxa?
kßou/.Euovxo  zaxä  o-oac  aüxou?  xxepI  xo>v  7capo'vxtov,
            
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