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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

44'S

Partei.

dass  ihm  Demosthenes  in  der  zweiten  Volksversammlung  ein
mit  seiner  Unterschrift  versehenes  Psephisma,  das  einen  Bundesvertrag ­
  unter  denselben  Bedingungen,  wie  sie  Philokrates  vorgeschlagen ­
  hatte,  formulirte,  gezeigt  und  sich  mit  ihm  darüber
berathen  habe,  ob  er  dasselbe  durch  die  Proedren  solle  zur
Abstimmung  bringen  lassen. 1  Zunächst  widerlegt  sich  der  Punkt
dieses  Zeugnisses,  dass  der  demosthenische  Antrag  mit  dem
philokratischen  identisch  war,  von  selbst.  Das  bereits  Beantragte
nochmals  zu  beantragen  hätte  Demosthenes  auch  ohne  Amyntors
Unterstützung  als  etwas  Ueberflüssiges  erkannt  und  unterlassen.
Andererseits  war  eine  solche  Täuschung  leicht  möglich,  indem
Aeschines  die  Tragweite  kleiner  Varianten  absichtlich  übersehen
mochte.  Man  denke  an  den  späteren  Streit  über  das  I/etv  sjiaxspou;
ä  I/ouciv  oder  e/etv  toc  eautwv.  Bis  auf  diese  erlogene  Identität,  die
allerdings  für  Aeschines’  Beweis  das  wichtigste  ist,  kann  das
andere  richtig  sein.  Sie  muss  übrigens  nicht  sehr  einleuchtend
gewesen  sein,  indem  es  Aeschines  für  angezeigt  hielt,  vor  der
Verlesung  des  Zeugnisses  schon  sie  so  sorglich  hervorzuheben
(Sv  8s  TpcTrov  YSYpaiiTat,  TrpoctekÖs'iv  üp.Tv  ßouXcp.at).  Der  Entwurf,
den  Demosthenes  in  Bereitschaft  hatte,  wird  die  Bestimmungen
enthalten  haben,  für  die  er  Tags  vorher  sich  ausgesprochen
und  die  er  wohl  als  Gegenanträge  gegen  den  philokratischen
Entwurf  vorläufig  formulirt  hatte.  Sie  waren  inzwischen  von  den
Gesandten  Philipps  als  unannehmbar  befunden  worden.  Seine
Besprechung  mit  Amyntor  konnte  demnach  nur  darauf  gehen,
ob  er  gleichwohl  seine  Anträge  von  gestern  wiederholen,  d.  h.
nun  förmlich  einbringen  und  die  Abstimmung  darüber  verlangen ­
  sollte.  Wie  wir  wiederholt  bemerkten,  erfolgte  die  eigentliche ­
  Einbringung  der  Anträge,  das  8i8ov«i,  selbst  wenn  sie  von
einem  Buleuten  ausgingen,  erst  in  der  Eklclesie,  kurz  vor  der
Epipsephisis,  nachdem  sie  der  Antragsteller  durch  seine  Bede
begründet  hatte.  Wer  diese  förmliche  Uebergabe  der  schriftlich
1  Aesch.  vdGes.  §  67  p.apxupsi  ’Ap/Jvxiop  Aia/r/rj,  ox’  ipouXsueO’  6  orjp.o;  rcep’-T7)<;
  0'jp.p.a.y  loi.^  xfj;  r.poc,  ^IXitztzov  xaxa  xo  Ar]p.oa0^vouc  <jp/jcpia[j.' >  ev  xrj  uaxEpa
tojv  ouotv  ix'/Arjaiöiv,  ot’  oux  E^fjv  o*/jyopsTv,  aXXa  xa  -Tzzpi  ttj?  */«at
au[xjj.a^(a?  tji7)<p(ap.ax’  £7C£^7)cpt(£xo,  Iv  xauxrj  X7j  ixxXyjafa  At)[j.ocjOevy]V  §7:iGE^aa0at
7:apaxa07][i.£vov  t|>/jcptap.a  y£ypap.p.£vov  iauxw,  icp’  &  ircEysypaTCXo  xb  A/jp-oaG^vou;
ovop.a,  xai  avaxoivouaQat  auxbv  auxoi,  ei  b  tu  enui'/jcp  (aai  xoT$  xpo  io  poi<;,
xai  efvai,  scp’  oi<;  xrjv  sipnjvyjv  xai  xfjv  aup.p.ay  i'av  EypaiU  rcotsTaGai,  £7Xi  xoi$
auxoti;,  scp’  oitjKsp  xai  dHXoxpaxrj;  sysypacpsi.
            
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