Demosthenische Studien. II.
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Diese dürften in den seltensten Fällen mit dem Angebot' des
andern Paciscenten conform gewesen sein, ja die dabei ausgesprochenen
Forderungen mögen möglichst hoch gespannt
worden sein. 1 Dem Rath kam es dann zu über diese Anträge
mit den Gesandten zu verhandeln und mit dem erreichten
Compromiss vor die zweite Versammlung zu treten. Sie konnte
sich nun für Annahme oder Ablehnung dieses entscheiden;
aber so verständlich es ist, dass an dem zweiten Verhandlungstage
die Stellung neuer Anträge ausgeschlossen war, so undenkbar
ist es, dass das Volk die Debatte darüber sich hätte
durch ein altes Gesetz oder ein neues Psephisma nehmen lassen
wollen. Es ist eine schlechte und leichtfertige Interpretation
des Wortlautes jenes Gesetzes, welchen Demosthenes ohne Veränderung
in sein Psephisma aufgenommen haben wird, wenn
ihm diese Intention unterschoben wird, und sie wird durch
Aeschines’ eigenen Bericht über die Verhandlungen beider Tage
widerlegt, indem Demosthenes, Aeschines, Eubulos und wohl
noch andere vor der entscheidenden Abstimmung der zweiten
Ekklesie das Wort ergriffen. 2
Nur neue Anträge waren am zweiten Tage durch eine
solche Verfügung ausgeschlossen, was ganz begreiflich ist, da ja
mit ihrer Stellung die Verhandlung hätte von neuem wieder aufgenommen
werden müssen. Diese Ansicht hält auch A. Schaefer
für die richtige, ,ohne zu übersehen, dass die Geschichte mit
Amyntor Aesch. 2, 67 f. S. 36 f. sich damit nicht verträgt'.
Und in der That spricht diese auf den ersten Blick für das Gegentheil.
Eine Vermittelung scheint mir bei richtiger Auffassung
des ganzen Vorganges wohl möglich. Amyntor nämlich bezeugte,
1 Was liier gesagt ist, ist nicht leere Annahme. Einen Beleg bietet
Alkibiades’ Verkehr mit den lakedaemonisclien Gesandten, welche aüxoxpdxopE;
nach Athen gekommen waren und sich in dieser Eigenschaft
beim Rathe bereits legitimirt hatten; er sagte zu ihnen vor der Ekklesie
nach Plutarch Alkib. c. 14 xi ueuovOoixe, ctvope? 2;capxiaxai; uiiic E'XaOsv dux:,
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yvtu[j.7)V, ouxto oiaXE'ysoOE TtEpi xcov Sixahnv, d>? oux ovxec auxoxpaxopEC. Vgl.
Thuk. V 45.
2 Vgl. Schaefer II 214 ff. und die dort gegebenen Belege.
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