Detnosthenisciie Studien. II. 445
man den Bericht der athenischen Gesandtschaft, 1 und den Volksbeschluss
dem Synedrium übermittelt und das Ansinnen auch in
seinem Namen abzuschliessen gestellt haben wird (touc cu^a/ou;
ooY|j.a s!; tov 8ijp,ov -/.ta.). Sein darauf erflossenes
Dogma enthielt die Zustimmung in allem Wesentlichen, wie
ja das Synedrium später bereitwilligst auch den Vertrag beschwor,
obwohl es wünschte, dass nur über den Frieden verhandelt
werde und zwar erst nach Ankunft der Gesandten hellenischer
Städte. Eine kaum misszuverstehende Antwort darauf ist das
zweite demosthenische Psephisma, zu welchem die verspätete
Ankunft der makedonischen Gesandten Veranlassung gab, in
welchem nun die sofortige Verhandlung über Frieden und Btindniss
decretirt wurde. Hiermit trat Demosthenes thatsächlich und wir
werden nicht zweifeln mit überlegter Absicht für die Wünsche
Philipps und gegen die Intentionen der Bundesgenossen auf.
Aeschines lässt vor Philipp seinen Gegner sich rühmen,
dass er durch seinen Antrag icep'i tou ßouAsuaaaSai t'ov o^p.ov üitsp
sipvjvv); ev -ay.Taic r,\>.späte sich Verdienste um das Zustandekommen
des Friedens erworben (RvdGes. 110 y.a't itpoaeOyjxs Tt toioütov
eV0Öp.Y)[J.Z TW Aoyw, CTl TCpWTOC E7U(JTO[J.tOEtE TOU? TYJV EipYpTjV S7,‘/.AYjOVTa?,
oh tcic Xoyoic, aXXa toi? -/pövcic). Wenn Demosthenes diese Worte
in Bezug auf sein zweites, gegen die von den Bundesgenossen
intendirte Vertagung der Berathung gerichtetes Psephisma sprach,
sagte er die volle Wahrheit. Aeschines bezieht sie auf das
erste Psephisma und vor allem auf die zweitägige Berathung,
um darauf die schwersten Anklagen gegen ihn zu gründen.
Betrachten wir, in wie fern dieselben begründet sind.
Ein günstiger Zufall wollte es, dass Aeschines in dem
Dogma des Synedriums ein Wörtchen stehen liess, durch welches
der wiederholten Anschuldigung, dass Demosthenes durch seinen
Antrag die Freiheit der Debatte bei der Friedensberathung
von langer Hand und mit Absicht beeinträchtigt habe, die Spitze
abgebrochen wird. Derselbe schrieb vor, dass zwei Volksversammlungen
abgehalten werden in der Art, dass an dem
ersten Tage beliebige Anträge gestellt werden könnten, an dem
1 Dass das üblich war, erhellt aus dem oben S. 403 mitgetheilten Dogma
des Synedrions STOiSav smSrjpiacoaiv ot -peaßei; xai Ta; 7tpsaß6i'a; djrayydXaxnv
’AOrjvatot; xai toi; <ju p.|xay o iIn wenig überlegter Weise hat man die
in allen Handschriften überlieferten Worte xai Tot; aup.[j.dyoi; gestrichen.
Sitzungsber. d. pliil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. II. Hft. 29